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Europäisches Parlament äußert sich zum INFO2000-Programm

Anläßlich seiner Plenarsitzung vom 28. März 1996 verabschiedete das Europäische Parlament einen Bericht über den Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Verabschiedung eines mehrjährigen gemeinschaftlichen Programms zum Anstoß einer europäischen Industrie für Multimedi...

Anläßlich seiner Plenarsitzung vom 28. März 1996 verabschiedete das Europäische Parlament einen Bericht über den Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Verabschiedung eines mehrjährigen gemeinschaftlichen Programms zum Anstoß einer europäischen Industrie für Multimedienmaterial und zur Ermutigung der Anwendung von Multimedienmaterial durch die erwachende Informationsgesellschaft (INFO 2000). Bei dem Vorschlag geht es um die Einrichtung eines Programms zur Unterstützung der Entwicklung der Multimedienmaterial-Industrie mit Mitteln in Höhe von 100 Mio. ECU über einen Zeitraum von vier Jahren von 1996 bis 1999. Das Parlament vertrat dabei die Auffassung, daß der vorgeschlagene Haushalt für ein vierjähriges Programm nicht ausreicht. Es stimmte daher für eine Laufzeit von nur drei Jahren für dieses Programm, von 1996 bis 1998, unter Beibehaltung des gleichen Haushalts. Das Parlament machte des weiteren Vorschläge für die Änderung der Prioritäten der vier Aktionslinien und die Aufteilung der Finanzierungsmittel auf diese. Nach Ansicht des Parlaments sollte Aktionslinie Eins (Anstoß von Nachfrage und Verstärkung des Bewußtseins) auf Benutzergruppen beschränkt bleiben, d.h. der Gesichtspunkt der Bedarfsorganisation, der nach Ansicht des Parlaments eine Sache für den Markt ist, soll entfallen. Aktionslinie Drei (Realisierung des europäischen Multimedien-Potentials) sollte erweitert werden, um die industriepolitische Wirkung besonders hervorzuheben. In seinem Bericht legt das Parlament dem Ministerrat nahe, auch noch eine Anzahl von Änderungen bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Zu diesen zählen: - Verstärkte Betonung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt; - Maßnahmen für geographisch benachteiligte Regionen Europas; - Ermutigung der Nachfrage nach Dienstleistungen bei bestimmten Benutzergruppen, z.B. Frauen und Behinderten, sowie bei Verbänden und nichtstaatlichen Organisationen. Der Vorschlag wird jetzt wieder zur endgültigen Entscheidung an den Ministerrat zurückverwiesen, ehe er offiziell verabschiedet wird.

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