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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Forschungsaktionen in ausgewählten vorrangigen Bereichen der Beschäftigungspolitik

Die Europäische Kommission, GD V, hat einen Aufruf zur Unterbreitung von Vorschlägen für Forschungsaktionen experimenteller Art mit dem Ziel der Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Weitergabe von positiven Vorgehensweisen und Know-how in ausgewählten vorrangigen Bereich...

Die Europäische Kommission, GD V, hat einen Aufruf zur Unterbreitung von Vorschlägen für Forschungsaktionen experimenteller Art mit dem Ziel der Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Weitergabe von positiven Vorgehensweisen und Know-how in ausgewählten vorrangigen Bereichen der Beschäftigungspolitik veröffentlicht. Seit der Ende 1993 erfolgten Veröffentlichung des Weißbuchs der Kommission über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und angesichts der anhaltenden untolerierbar hohen Arbeitslosigkeit haben die höchsten Organe der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten immer wieder ihre Entschlossenheit bekräftigt, der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den nächsten Jahren den absoluten Vorrang in der Gemeinschaft einzuräumen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten experimentelle Forschungsaktionen zu unterstützen, deren Ziel die Förderung der EG-weiten Ermittlung, Weitergabe und Verbreitung von positiven Vorgehensweisen und Know-how in den von der Gemeinschaft festgelegten vorrangigen Bereichen der Beschäftigungspolitik ist. Um ausgewählt werden zu können, müssen die vorgeschlagenen Aktionen so ausgelegt sein, daß sie als methodologischer und beispielgebender Unterbau für die Entwicklung neuer Wege zur Förderung des Beschäftigungswachstums dienen können und eine erhebliche Multiplikatorwirkung erhalten. Ferner sollte jeder Vorschlag der grenzübergreifenden Analyse den Vorrang geben und die aktive Beteiligung der Wirtschaftsteilnehmer vorsehen. Da es sich bei dieser Initiative um Aktionen in den Bereichen Forschung, Erfahrungsaustausch und Weitergabe positiver Methoden handelt, kann die Unterstützung der Kommission nicht der Finanzierung von lokalen Projekten dienen, die im Rahmen der gemeinschaftlichen Strukturfonds förderungswürdig sind. Vorrangig behandelt werden schließlich folgende Aktionen: - die den Bedürfnissen der sozialen Gruppen Rechnung tragen, die einer besonderen Berücksichtigung bedürfen, z. B. Jugendliche auf der Suche nach ihrem ersten Arbeitsplatz, Langzeitarbeitslose und arbeitslose Frauen; - deren Ziel es ist, der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Lanzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen. Vorrangige Themen dieses Aufrufs sind: - Beschäftigungspolitik der Unternehmen: . Beschäftigungsfördernde Maßnahmen in Verbindung mit neuen Formen der Arbeits- und Arbeitszeiteinteilung einschließlich der Arbeitszeitverkürzung; . Erfahrungen mit lohnpolitischer Zurückhaltung, die in direkter Verbindung zur Einstellung insbesondere unqualifizierter Arbeitskräfte stehen; . Investitionen zur Förderung des intensiven Einsatzes von Arbeitskräften; . Erfahrungen mit betriebsinternen Weiterbildungsmaßnahmen zwecks Erhalt und Schaffung neuer Arbeitsplätze innerhalb oder außerhalb des Unternehmens. - Aktive Politiken zur Arbeitsmarktverwaltung: Aktionen zur Erhöhung der Effizienz der Arbeitsmarktverwaltung, insbesondere durch die Verbesserung der Arbeitsvermittlung, einschließlich der lokalen Arbeitsvermittlungsstellen, sowie der integrierten Mechanismen zur Information, Berufsberatung, Berufsausbildung und Stellenvermittlung; . Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Versuch der Erzielung einer maximalen Effizienz der Systeme zum sozialen Schutz zugunsten der Beschäftigung, dies mit Hilfe des Übergangs von passiven Politiken zu aktiven Maßnahmen; . Aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen kombiniert mit betriebsinternen Weiterbildungsmaßnahmen. - Lokale Beschäftigungsentwicklung: . Förderung lokaler Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen, insbesondere unter Zugrundelegung der in der Mitteilung der Kommission über die europäische Strategie zur Förderung lokaler Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen dargelegten Überlegungen. Dieser Aufruf zur Vorschlagsunterbreitung steht allen Teilnehmern am wirtschaftlichen und sozialen Leben im weitesten Sinne offen (öffentliche oder private Einrichtungen, Unternehmen, Sozialpartner, Verbände/Vereinigungen, Stiftungen, lokale oder regionale Körperschaften, nationale Verwaltungen usw.). Die betreffenden Marktteilnehmer können im erforderlichen Umfang auch auf die Unterstützung von Forschungseinrichtungen zurückgreifen. Für 1996 ist ein Gesamtbudget in Höhe von ca. 5 000 000 ECU für die Finanzierung der Aktionen vorgesehen. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft wird sich in der Größenordnung von 50 % der Gesamtausgaben bewegen. Diese Beteiligung kann höher liegen - ohne jedoch 75 % der Gesamtausgaben zu überschreiten - sofern Qualität des Vorschlags oder Art der vorschlagsunterbreitenden Einrichtung dies rechtfertigen. Die in den Genuß der Gemeinschaftsfinanzierung kommende Aktion darf auf keinen Fall auf die Erwirtschaftung von Gewinnen ausgerichtet sein.