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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Ausfuhrkontrolle für gefährliche Abfälle

Die Europäische Kommission hat den geänderten Text einer vorgeschlagenen Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Der ...

Die Europäische Kommission hat den geänderten Text einer vorgeschlagenen Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Der geänderte Vorschlag soll eine Übereinstimmung der Liste der unter der vorgeschlagenen gemeinschaftsrechlichen Regelung als gefährlich eingestuften Abfälle mit dem Basler Übereinkommen über die Ausfuhr gefährlicher Abfälle herbeiführen. Der geänderte Vorschlag bestimmt, daß die Kommission so rasch wie möglich einen Anhang II zu der Regelung ausarbeitet, der die bereits durch das Basler Abkommen erfaßten gefährlichen Abfälle enthält. Dies wird sicherstellen, daß die Ausfuhr von Abfällen, die indem Basler Abkommen genannt sind, ab 1. Januar 1998 auch in der Gemeinschaft verboten ist.