EU-Maßnahmen zur Unterbindung des unerlaubten Verkehrs mit Kernmaterialien
Das Problem des unerlaubten Handels mit Kernmaterialien und radioaktiven Stoffen löst seit 1992 weitreichende Besorgnis aus. Die Europäische Kommission hat nunmehr eine Mitteilung verabschiedet, in der im Anschluß an den Moskauer Gipfel über Sicherung und nukleare Sicherheit am 20. April 1996 die seit 1994 diesbezüglich durchgeführten Aktionen vorgestellt werden. Die Mitteilung beruht auf einer früheren Mitteilung der Kommission vom September 1994 über eine europäische Gesamtstrategie zur Unterbindung des unerlaubten Verkehrs mit Kernmaterialien und radioaktiven Stoffen sowie auf den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Essen im Dezember 1994. Die neue Mitteilung berichtet über die bisher zur Umsetzung der europäischen Strategie durchgeführten Maßnahmen sowie über die Schlußfolgerungen des Rates. Die EU hat insbesondere Arbeiten zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für Kernmaterialien geleistet, indem sie alle Staaten dazu angehalten hat, für zivile Nutzung bestimmte kritische Materialien (Plutonium und angereichertes Material) einer internationalen Kontrolle zu unterstellen und eine universelle Anwendung des Kernwaffensperrvertrages zu fordern. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten auch eng mit der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) zusammen. Die Euratom-Sicherheitsdirektion implementiert weiterhin ein Programm der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation zum Aufbau eines modernen Buchführungs- und Kontrollsystems für Kernmaterialien. Die Gemeinsame Forschungsstelle spielt bei dieser Kooperation eine bedeutende Rolle; daneben stehen im Rahmen des PHARE- und des TACIS-Programms Mittel für Ausbildung auf dem Gebiet der Kontrolle und Buchführung von Kernmaterialien zur Verfügung. Alle diese Aktivitäten und Operationen erfolgen in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten; gleichzeitig soll durch eine Zusammenarbeit mit den USA eine Duplizierung der Bemühungen vermieden und die effektivste Verwendung der von den beiden Seiten bereitgestellten Mittel sichergestellt werden. Im Bereich des Strahlenschutzes wird das Schwergewicht auf die Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften für die Einfuhr radioaktiver Stoffe, auf Zivilschutzmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie auf die Aufklärung der Öffentlichkeit und der beruflich strahlengefährdeten Personen gelegt. Mit finanzieller Unterstützung der Kommission wurden Schulungsprogramme für die entsprechenden Berufe eingerichtet. Die Zusammenarbeit im Zollbereich ist ebenfalls von größter Bedeutung. Ein gemeinschaftsinternes Programm wurde aufgelegt zur Durchführung verschärfter Kontrollen an den Grenzen zur Gemeinschaft und Maßnahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Verkehrs im Rahmen der Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa, der GUS und den USA auf der Grundlage des PHARE- und des TACIS-Programms, der Protokolle über gegenseitige Unterstützung und der Zollkooperationsabkommen.