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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Programm TERRA: Vorhaben zur Raumordnung

Die Europäische Kommission, GD XVI, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms TERRA für Netze regionaler und lokaler Behörden zwecks Durchführung von innovativen Pilotvorhaben und/oder Demonstrationsvorhaben zur Raumordnung in besonderen Gebieten...

Die Europäische Kommission, GD XVI, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms TERRA für Netze regionaler und lokaler Behörden zwecks Durchführung von innovativen Pilotvorhaben und/oder Demonstrationsvorhaben zur Raumordnung in besonderen Gebieten gemäß Artikel 10 der EFRE-Verordnung veröffentlich. Die allgemeinen Ziele des Programms TERRA sind die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und die Förderung einer dauerhaften Entwicklung durch die Einrichtung eines Kooperationsnetzes in der Europäischen Gemeinschaft. Das Netz würde innovative Pilotvorhaben und/oder Demonstrationsvorhaben zur Raumordnung in Gebieten durchführen, die aufgrund ihrer Besonderheit sehr anfällig sind. An den Netzen soll sich eine kleine Anzahl von Gebietskörperschaften der Europäischen Gemeinschaft beteiligen, die alle auf ihrem Gebiet besondere Merkmale geographischer Art und/oder gemeinsame strukturelle Besonderheiten aufweisen. Regionale oder lokale Behörden der Europäischen Gemeinschaft können der Kommission die Finanzierung eines Vorhabens im Rahmen des Programms TERRA vorschlagen. Je nach Fall kann es sich um grenzüberschreitende, innerstaatliche oder gemischte Netze handeln. Im zweitgenannten Fall muß die Beteiligung von ein oder zwei Gebietskörperschaften aus anderen Mitgliedstaaten als Beobachter gewährleistet sein. Gebietskörperschaften aus Drittländern können sich an den Zusammenschlüssen beteiligen, soweit sie ihre gesamten Ausgaben selbst tragen. Die Vorschläge können sich auf alle Tätigkeiten beziehen, die in den Zuständigkeitsbereich der Behörden fallen, welche sich an der Durchführung eines unmittelbar mit der Raumordnung zusammenhängenden Vorhabens beteiligen. Ihre erforderlichen Hauptmerkmale sind ihr innovativer Charakter und/oder die Demonstration der positiven Auswirkungen einer Durchführung von Raumordnungsvorhaben auf den Zusammenhalt und die dauerhafte Entwicklung der betreffenden Regionen. Die Laufzeit der Projekte muß zwischen 1 Jahr und 3 Jahren betragen. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Durchführung der Vorhaben beträgt höchstens 55 % der zuschußfähigen Gesamtkosten für die Ziel-1- und Ziel-6-Regionen bzw. 40 % der zuschußfähigen Gesamtkosten für die anderen Regionen. In der Regel wird der Beitrag der Gemeinschaft zur Durchführung der Vorhaben zwischen 1 000 000 ECU und 3 000 000 ECU schwanken. Für dieses Programm steht ein Betrag von rund 20 000 000 ECU zur Verfügung. Für die Vorhaben darf nicht gleichzeitig eine andere Gemeinschaftsfinanzierung, gleich welcher Art, beansprucht werden. Auf Anfrage können Gebietskörperschaften Informationsunterlagen, die den erforderlichen Kontext für diese Pilotvorhaben erläutern und auch ein Bewerbungsformular enthalten, von der nachstehenden Anschrift erhalten. Der Vermerk "Programm TERRA, Artikel 10 EFRE", der Name und die vollständige Anschrift des Antragstellers und die gewünschte Sprache müssen darauf deutlich angegeben sein.

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