Änderung der Verordnung über ein Finanzierungsinstrument für die Umwelt - LIFE
Der Ministerrat der Europäischen Union hat den Text seines gemeinsamen Standpunkts über die vorgeschlagene Verordnung des Rats bezüglich Verordnung Nr. 1973/92/EWG veröffentlicht, die ein Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE) schafft. Der Rat führte Änderungen bezüglich der verschiedenen Ansätze zur Teilnahme von Drittländern und assoziierten Ländern ein. Der Rat hat auch die Termine für die Einreichung und Auswahl von Vorhaben auf den 31. Januar bzw. 21. Juli verlegt. Der Rat glaubte, daß der vorgeschlagene Haushalt von 450 Mio. ECU zu diesem Zeitpunkt nicht erhöht werden könnte, sah jedoch die Möglichkeit für eine erneute Prüfung dieses Betrags vor dem 31. Dezember 1997 vor.