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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Slowakei kann sich an von der Gemeinschaft finanzierten Programmen beteiligen

Am 22. April ratifizierten der Ministerrat der EU und die Europäische Kommission ein Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Slowakien, nach dem Slowakien gestattet wird, sich an Programmen der Gemeinschaft zu beteiligen. Dieses Zusatzp...

Am 22. April ratifizierten der Ministerrat der EU und die Europäische Kommission ein Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Slowakien, nach dem Slowakien gestattet wird, sich an Programmen der Gemeinschaft zu beteiligen. Dieses Zusatzprotokoll wurde am 11. Dezember 1995 von den beiden Parteien unterzeichnet. Das Protokoll gilt für die Beteiligung der Slowakei an Rahmenprogrammen der Gemeinschaft, spezifischen Programmen, Projekten oder anderen Aktionen auf nachfolgenden Gebieten: - Forschung und technologische Entwicklung; - Informationsdienste; - Umwelt; - allgemeine und berufliche Bildung und Jugend; - Sozial- und Gesundheitspolitik; - Verbraucherschutz; - kleine und mittlere Unternehmen; - Fremdenverkehr; - Kultur; - audiovisueller Sektor; - Katastrophenschutz; - Handelsförderung; - Energie; - Verkehr; - Bekämpfung von Drogen und Drogenabhängigkeit. Im wesentlichen gilt für die Beteiligung der Slowakei an gemeinschaftlichen Aktionen der Grundsatz, daß die Slowakei die Kosten ihrer Beteiligung selber trägt. Die Gemeinschaft kann aber im Einzelfall beschließen, den Beitrag der Slowakei zu bezuschussen.

Länder

Slowakei