Konferenz über Copyright in der Informationsgesellschaft erfolgreich abgeschlossen
Anläßlich einer Konferenz vom 2. bis 4. Juni 1996 in Florenz, Italien, wurde Einvernehmen über die Hauptprobleme auf dem Gebiet des Copyrights in der Informationsgesellschaft erzielt, die in Zukunft von der Gemeinschaft in Angriff genommen werden müssen. Diese Konferenz schloß einen Konsultationsprozeß ab, in dessen Rahmen u.a. mehr als 350 schriftliche Eingaben bei der Kommission eingingen. Nach diesem Prozeß erfolgt jetzt eine Gesetzgebung für bestimmte Prioritätsgebiete wie z.B. Rechtsverordnungen für digitale Übertragung sowie den Umfang von Wiedergaberechten. Die nachfolgenden Grundsätze für Schutzrechte an geistigem Eigentum (IPR) in der Informationsgesellschaft sollen die Ausgangsbasis für die Vorschläge der Kommission in den kommenden Monaten sein: - Zulänglicher und einandfreier Schutz von Copyright und verbundenen Rechten wird als Schlüssel für die Wertsteigerung und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltung und der Information betrachtet; - Die Urheber, Produzenten und Vertreiber müssen Schutz für ihre Aktivität in Europa haben; dazu sind klare, harmonisierte Vorschriften, ein hoher Schutzgrad und ein Gleichgewicht der Rechte und Interessen der Eigentümer der Urheberrechte und den Benutzern notwendig; - Obwohl die Grundkonzepte des IPR-Schtzes im Umfeld der Informationsgesellschaft unverändert fortbestehen, gibt es viele Forderungen nach einer Anpassung und Harmonisierung des Schutzumfangs bestimmter Rechte, einschließlich des Rechts auf Wiedergabe und öffentliche Aufführung; - Die Durchsetzung und die Verwaltung von Rechten erfordert besondere Aufmerksamkeit unter Berücksichtigung der Leichtigkeit des Kopierens und der Piraterie unter Anwendung digitaler Methoden.; - Eine Harmonisierung auf der Ebene der Gemeinschaft wäre ohne Festlegung angemessener Mindeststandards für den Schutzgrad auf internationaler Ebene unvollständig. Für viele der neuen Informationsdienste kann es eine kritische Masse in bezug auf die Nachfrage auf dem eigentlichen Binnenmarkt geben, wenn auch nicht auf der Ebene der einzelstaatlichen Märkte. Das Vorhandensein eines Binnenmarkts für diese Dienste ist daher unabdingbar für ihr kommerzielles Fortbestehen und damit für die Realisierung der Informationsgesellschaft in Europa als solche.