Verordnung über Erfindungen betreffend den Pflanzenschutz
Der Ministerrat der EU hat eine Verordnung über die Anpassung der Dauer der industriellen Eigentumsrechte in bezug auf Pflanzenschutzprodukte wie Insektizide, Fungizide und Herbizide verabschiedet. Herr Mario Monti, der für den gemeinsamen Markt verantwortliche Kommissar, begrüßte die Verordnung, und sagte, daß sie ein nützlicher Beitrag zu einem gesetzlichen Rahmenwerk der EU für hochtechnologische Industrien sei. Er betonte, daß die Sicherstellung eines hohen Niveaus beim Schutz der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung in hochtechnologischen Industrien entscheidend für die Förderung von Investitionen in Zukunfsttechnologien in der EU sei. Die Verordnung sieht eine zusätzliche Schutzbescheinigung vor, die die Rechte in bezug auf Pflanzenschutzprodukte für weitere fünf Jahre nach dem Ablauf der Patente, die sie abdecken, garantiert. Im Bereich der Pflanzenschutzprodukte beträgt die Verspätung zwischen der Patentanmeldung und der Markteinführung des Produkts im Durchschnitt zehn Jahre. Daher bedeutet die zuätzliche Periode von fünf Jahren eine effiktive Erhöhung von 50% bei der Dauer geschützten Zeitraums.