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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Vorschlagsergänzung für eine neue TACIS Verordnung

Die Europäische Kommission hat ihre Vorschlagsergänzung für eine neue TACIS Verordnung nach Zustimmung des Rats und Stellungnahme des Parlaments zu dem Vorschlag der Erneuerung des TACIS Programms vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2000 veröffentlicht. Die Kommission hat...

Die Europäische Kommission hat ihre Vorschlagsergänzung für eine neue TACIS Verordnung nach Zustimmung des Rats und Stellungnahme des Parlaments zu dem Vorschlag der Erneuerung des TACIS Programms vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2000 veröffentlicht. Die Kommission hat viele der Ergänzungen des Parlaments übernommen wie u.a.: - Verlängerung der Programmlaufzeit auf sechs Jahre bis zum 31. Dezember 2001; - Vorschlag zu einer Verbesserung der Berichterstattungsvorschriften der Kommission gegenüber anderen Institutionen; - Bemühungen zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Überwachung, Prüfung und Begutachtung von Projekten; - Bemühungen zur Förderung der Koordination zwischen den verschiedenen Spendern; - Ziel der Stärkung der gemeinsamen Finanzierung von Projekten mit anderen Spendern; - Besondere Hervorhebung der Rolle der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit im Rahmen von TACIS; - Ausbau des Konzepts des "Humankapital"-Sektors im TACIS Programm; - Ziel der weiteren Dezentralisierung der Programmverwaltung an die Empfängerländer; - Ziel der Hervorhebung der Rolle von regierungsunabhängigen Organisationen bei der Hilfeleistung; - Versuch zur Förderung von Multiplikatoreffekten und Nebenwirkungen. Ergänzungen, die die Kommission nicht übernommen hat, betrafen im Prinzip die interinstitutionellen Fragen bezüglich Management und Durchführung der Programme. Der Vorschlag geht jetzt zur endgültigen Entscheidung über die Verordnung wieder an den Ministerrat zurück.

Länder

Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kirgisistan, Kasachstan, Moldau, Mongolei, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan

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