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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Kommission verabschiedet Paket zur Reduzierung der Emissionen im Straßenverkehr

Die Europäische Kommission hat ein Paket zur Reduzierung der Emission von Straßenverkehrsfahrzeugen um 60% bis 70% gegenüber den heutigen Werten bis zum Jahr 2010 verabschiedet. Dieses Paket legt strengste Standards für die Luftqualität fest und ist das Ergebnis der Zusammenar...

Die Europäische Kommission hat ein Paket zur Reduzierung der Emission von Straßenverkehrsfahrzeugen um 60% bis 70% gegenüber den heutigen Werten bis zum Jahr 2010 verabschiedet. Dieses Paket legt strengste Standards für die Luftqualität fest und ist das Ergebnis der Zusammenarbeit der Öl- und der Kfz-Industrie im Rahmen des sog."Auto Oil"-Programms über einen Zeitraum von drei Jahren. Die von der Kommission gesetzten Ziele für die Reduzierung der Emissionen sind folgende: - Kohlenmonoxid im Stadtverkehr: 70% - Stickoxide: 65% - Flüchtige organische Verbindungen: 70% - Partikel im Stadtverkehr: 70% Die Kommission schätzt die Gesamtkosten der Rechtsbestimmungen für die Durchsetzung dieser Zielwerte in der EU mit 5,5 Milliarden ECU an. Dazu gehören Rechtsverordnungen, die bis zum Jahre 2000 eingeführt sein müssen. Zwei dieser Maßnahmen wurden von der Kommission bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesamtpakets mit verabschiedet. Als erstes würden mit der vorgeschlagenen Richtlinie für die Kraftstoffqualität harmonisierte Grenzwerte für verschiedene Parameter von bleifreien Benzin- und Dieselkraftstoffen eingeführt. Die Kommission stellt des weiteren die allmähliche Reduzierung des Verbrauchs von verbleitem Benzin bis zum Jahre 2000 auf Null in Aussicht. Die zweite Richtlinie für die Emission von Fahrzeugen beinhaltet die allmähliche Reduzierung der Emissionsgrenzen um zwischen 20% und 40% der gegenwärtigen Werte. Diese neuen Grenzwerte würden für alle neuen Fahrzeugtypen ab dem Jahr 2000 und für alle Neufahrzeuge ab dem Jahr 2001 gelten. Eine zweite Reduzierungsphase würde ab 2005 eingeführt. Die Kommission beabsichtigt die Einführung weiterer Vorschläge für Rechtsverordnungen im Jahre 1997 im Rahmen dieses Pakets.

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