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JUGEND FÜR EUROPA-Programm: Jugendbezogene Forschung

Die Europäische Kommission, GD XXII, hat eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für jugendbezogene Forschungsprojekte veröffentlicht, die im Rahmen des JUGEND FÜR EUROPA-Programms durchgeführt werden sollen. Dieses Programm, dessen dritte Phase inzwischen angelau...

Die Europäische Kommission, GD XXII, hat eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für jugendbezogene Forschungsprojekte veröffentlicht, die im Rahmen des JUGEND FÜR EUROPA-Programms durchgeführt werden sollen. Dieses Programm, dessen dritte Phase inzwischen angelaufen ist, erstreckt sich über fünf Jahre (1995-1999) und hat einen Haushalt in Höhe von 24.376.800 ECU für das zweite Jahr. Das Programm steht allen EU-Mitgliedsländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen offen. Diese Aufforderung bezieht sich auf Projekte der Aktion E des Programms, die zwei Aktionslinien umfaßt: Jugendinformation (Aktion E.I) und jugendbezogene Forschung (Aktion E.II). Aktion E.II des Programms soll die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten fördern, damit Informationen bereitgestellt werden können, und um das Wissen über die Verhältnisse junger Menschen in der Europäischen Union zu verbessern. Dabei soll versucht werden, ein klares Gesamtbild über die Bedürfnisse junger Europäer und ihre Lebensverhältnisse zu erhalten, um eine Ausgangsbasis für die Entwicklung einer jugendorientierten Politik bei der Zusammenarbeit zu schaffen. Sowohl Regierungsorganisationen als auch nichtstaatliche Einrichtungen/Organisationen auf kommunaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene werden aufgefordert, ein Team von erfahrenen Forschern aus wenigstens drei Mitgliedstaaten zusammenzustellen. Die Kommission bevorzugt Projekte, die eine Analyse auf der Basis des gegenwärtigen Informationsstands beinhalten, damit neue Strategien definiert werden können, die sich auf die Politik für die Jugend in der EU anwenden lassen. Projekte müssen eine systematische, wissenschaftliche Arbeitsweise erkennen lassen, geeignete Methoden zur Anwendung bringen und damit die multidisziplinäre Zusammenarbeit fördern. Entweder sollen dabei bereits vorhandene statistische Angaben ausgewertet oder auf die Ziele der Studie abgestellte Informationen gesammelt werden. Jedes Projekt muß einen Plan für die Verteilung und den Austausch von Information über die Ergebnisse der ausgeführten Arbeiten enthalten, im wesentlichen unter Einbeziehung von Regierungs- und nichtstaatlichen Strukturen, die sich mit jugendbezogenen Angelegenheiten befassen. Die im Rahmen dieser Aktion vorgesehenen Studien sollen im Rahmen des Möglichen die Ergebnisse bereits durchgeführter Studien berücksichtigen und insbesondere die soziale und kulturelle Beeinflussung des Prozesses der europäischen Integration hervorheben. Soweit möglich, sollen diese Studien schließlich auch die Wirkung anderer Politiken auf jugendbezogene Fragen analysieren. Vorschläge für Projekte, die sich mit den nachfolgenden Gebieten befassen, werden von der Kommission bevorzugt behandelt: - Analyse der Wirkung von JUGEND FÜR EUROPA-Programmen, beispielsweise aus der Sicht der Mobilität, der Zugehörigkeit zur Europäischen Union, des Kampfes gegen den Rassismus, der Entwicklung neuer Verfolgungs- und Auswertungsinstrumente und der Ergänzung anderer, auf einzelstaatlicher Ebene durchgeführter Aktionen; - Analyse der Wirkung von Projekten über die Ausgrenzung bzw. den Ausschluß junger Menschen in der EU und Analyse von Projekten aus der Sicht neuer Strategien, die zur Förderung der Solidarität der Nationen notwendig sind; - Statistische Untersuchungen und quantitative Analysen, Verbesserung der Vergleichsmöglichkeiten zwischen allen beteiligten Ländern in bezug auf die Integration junger Menschen in das Arbeitsleben (z.B. aus der Sicht der Lebensverhältnisse, des Zugangs zu Arbeitsplätzen, der Möglichkeiten für die Aus- und Berufsbildung, der Einstellung junger Menschen zur Arbeit, der Freizeitgestaltung und ihres Platzes und ihrer Rolle in der Gesellschaft von Morgen, usw.); - Entwicklung neuer, durchführbarer Strategien auf dem Gebiet der freiwilligen Hilfsdienste. Rein nationale Studien auf einzelstaatlicher Ebene sind ausgeschlossen, jedoch kann eine Erweiterung einzelstaatlicher Studien auf europäische Ebene bei einer relevanten Thematik in Betracht gezogen werden. Die Kommission bevorzugt auch Studien, bei denen von jungen Menschen selber ausgedrückte Ideen und Interessen berücksichtigt werden, und an deren Vorbereitung, Anwendung und Durchführung junge Menschen und entsprechende Organisationen teilnehmen. Insbesondere begrüßt die Kommission Aktivitäten mit dem Ziel der Verbesserung der Kommunikation und der Entwicklung geeigneter Kooperationshilfen zwischen Forschungs- und Dokumentationszentren und -einrichtungen, die sich mit der Jugend befassen, sowie für den Erfahrungsaustausch zwischen Entscheidungsträgern in der Jugendpolitik, Berufsorganisationen und Forschern in Europa. Zur Unterstützung der Ziele des Programms im Hinblick auf die Ausgrenzung ist die Kommission insbesondere an Projekten interessiert, die sich hauptsächlich mit der Lage junger Menschen in den weniger begünstigten Gebieten der Europäischen Union befassen, sowie an Themen wie der politischen und sozialen Beteiligung junger Menschen, dem Kampf gegen antidemokratische und nationalistische Einstellungen, sowie Rassismus und Ausländerfeindlichkeit. Auch Projekte, die eine aktive Förderung der Chancengleichheit junger Männer und Frauen in der EU anstreben, werden besonders begrüßt. Die Kommission ermutigt dabei Teams/Forschungszentren zur Zusammenarbeit, um die Effektivität zu steigern, oder um den Anwendungsbereich einzelner Studien zu verbreitern. Grundsätzlich darf die finanzielle Unterstützung für solche Projekte durch die Kommission 50% der Gesamtkosten des Projekts oder 50.000 ECU nicht übersteigen. Jede Ausnahme von dieser Regel muß sich durch Nachweis eines besonderen Beitrags aufgrund besonderer Sachkenntnis hinsichtlich des Themenkreises rechtfertigen lassen. Die Projekte dürfen eine Laufzeit von maximal drei Jahren haben. In solchen Fällen erfolgt die Finanzierung auf jährlicher Basis, wobei die Kandidaten einen jährlichen Zwischenbericht über die durchgeführten Aktivitäten und die im vorhergegangenen Jahr erzielten Ergebnisse vorlegen müssen. Ein Zwischenbericht muß bis zum 1. Juli 1997 vorliegen. Anträge auf Bezuschussung müssen umfassende und detaillierte Angaben enthalten, um eine einwandfreie Auswertung des Projekts zu ermöglichen. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Darlegung der Thematik, den wissenschaftlichen Grundlagen, der vorgeschlagenen Methodik, den allgemeinen und spezifischen Zielen der Studie, der Relevanz für die beteiligten Partner und der Entwicklung einer jugendorientierten Politik der Zusammenarbeit gewidmet.