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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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INTERREG-Programm soll Raumplanungslinie mit einbeziehen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die gemeinschaftliche INTERREG II-Initiative für diegrenzüberschreitende Zusammenarbeit durch Einführung einer dritten Linie für transnationale Kooperation bei der Raumplanung zu erweitern. Diese wird unter der Bezeichnung INTERREG I...

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die gemeinschaftliche INTERREG II-Initiative für diegrenzüberschreitende Zusammenarbeit durch Einführung einer dritten Linie für transnationale Kooperation bei der Raumplanung zu erweitern. Diese wird unter der Bezeichnung INTERREG II C geführt. Die Raumplanungslinie von INTERREG gewährt Unterstützung in Form von Zuschüssen, Darlehen und technischer Unterstützung für transnationale Maßnahmen auf dem Gebiet der Raumplanung. Diese Linie hat drei Elemente: - Raumplanung und transnationale Kooperationsmaßnahmen; - Raumplanung und transnationale Kooperation zur Verhinderung von Überschwemmungen; - Raumplanung und Maßnahmen zur Begegnung von Trockenperioden. Mitgliedstaaten sind für die Unterbreitung von Vorschlägen für Maßnahmen zuständig, die im Rahmen dieser Linie finanziert werden sollen. Der Strukturfonds leistet einen Beitrag von 415 Mio. ECU zu INTERREG II C. Der größte Teil hiervon soll auf die Zielregionen 1, 2, 5b und 6 entfallen.

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