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Kommission genehmigt französisches F&E-Projekt auf dem Gebiet der Aeronautik

Die Europäische Kommission hat ein französisches Forschungs- und Entwicklungsprojekt auf dem Gebiet der Aeronautik genehmigt. Das Projekt erstreckt sich über den Zeitraum von 1996 bis 2000 mit einem vorgesehenen Haushalt für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich v...

Die Europäische Kommission hat ein französisches Forschungs- und Entwicklungsprojekt auf dem Gebiet der Aeronautik genehmigt. Das Projekt erstreckt sich über den Zeitraum von 1996 bis 2000 mit einem vorgesehenen Haushalt für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich von Flugzeugzellen, -triebwerken und Luftfahrtelektronik in Höhe von 196 Mio. ECU für das Jahr 1996. Das Projekt begünstigt vor allem Einzelunternehmen; daneben steht ein relativ geringer Betrag von 7,5 Mio. ECU im Jahr 1996 zur Finanzierung aeronautischer F&E-Aktivitäten öffentlicher, nichtkommerzieller Hochschul- oder Forschungseinrichtungen zur Verfügung. Zu den Unternehmen, die von dem Projekt profitieren, gehört auch die Fa. Aerospatiale, die an der Entwicklung des neuen Langstrecken-Airbus A330-200 beteiligt ist. Das Projekt umfaßt Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet von Flugzeugzellenbau-Technologien, Aerodynamik und System-Prüfung, Testflügen und Luftfahrzeug-Zertifikation. Die Gesamtkosten des Projektes von 1996 bis 2000 werden auf 154 Mio. ECU geschätzt; finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite wird in Form eines rückzahlbaren Vorschusses in Höhe von 51 Mio. ECU gewährt. Ein anderes von dem Projekt begünstigtes Unternehmen ist SNECMA, ein Hersteller von Flugzeugtriebwerken, der mit der Erstellung von Durchführbarkeitsstudien für Flugzeugtriebwerke und der Entwicklung damit im Zusammenhang stehender Konstruktionsverfahren betraut wurde. Die Projektkosten bis zum Jahre 1998 werden auf 431 Mio. ECU veranschlagt, wobei die staatliche Finanzhilfe 154 Mio. ECU ausmacht. Die französischen Behörden werden finanzielle Unterstützung nur für Entwicklungsaktivitäten im kommerziellen Vorfeld" zur Verfügung stellen; ausgeschlossen sind also Demonstrationen oder Pilotprojekte, die für die industrielle Anwendung oder wirtschaftliche Nutzung geeignet sind oder diesen Zwecken angepaßt werden können. Außerdem wird sich die Finanzhilfe für Unternehmen auf F&E-Aktivitäten erstrecken, die nachweisbar über den normalen Prozeß der Produktentwicklung hinausgehen.

Länder

Frankreich