Liberalisierung öffentlicher Einrichtungen: Inlandsverbraucherperspektive
Die Europäische Kommission, GD XXIV, hat eine Ausschreibung einer Studie bekanntgemacht, in deren Rahmen die Auswirkungen der Liberalisierung im Bereich öffentlicher Einrichtungen für den Inlandsverbraucher zu untersuchen sind. Im Hinblick auf die Zwischenstaatliche Konferenz verstärkt die Europäische Kommission gegenwärtig ihre Politik im Bereich öffentlicher Einrichtungen in der Europäischen Union. In einer Mitteilung, die demnächst veröffentlicht wird, hebt sie die das Erfordernis hervor, öffentliche Einrichtungen zu liberalisieren, und gleichzeitig grundlegende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit garantiert werden kann, daß die Bürger der Europäischen Union diese Ergebnisse nutzen können. Die GD XXIV unterstützt in ihrer Funktion als Verbraucheraufsichtsbehörde im Bereich öffentlicher Dienstleistungen diesen zweiseitigen Ansatz und hebt die Dringlichkeit wirklich unabhängiger und transparenter nationaler Aufsichtsbehörden zur Absicherung eines fairen Wettbewerbs hervor. Sie unterstützt auch den laufenden Liberalisierungsprozeß, da sie sich bewußt ist, daß dadurch Vorteile für den Verbraucher bei Preisen, Qualität und Auswahl zu erwarten sind. Gleichzeitig will sie ein "Sicherheitsnetz" im Bereich der öffentlichen Einrichtungen erstellen, da Erfahrungen gezeigt haben, daß der Markt diese Probleme nicht alleine lösen kann. Durch die Festlegung allgemeiner Verpflichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen auf europäischer Ebene eröffnet die Kommission allen Bürgern grundsätzlich den Zugang zu einem Mindestangebot von Dienstleistungen von festgelegter Qualität, die zu erschwinglichen Tarifen und überall in der Europäischen Union erbracht werden. Aufgrund der schnellen Entwicklung dieses Bereichs ist die GD XXIV der Auffassung, daß eine regelmäßige Kontrolle erforderlich ist, Daher beabsichtigt sie die Durchführung einer Studie, in derem Rahmen die Auswirkungen der Liberalisierung im Bereich öffentlicher Einrichtungen für den Inlandsverbraucher zu untersuchen sind und die Effektivität unabhängiger Aufsichtsbehörden auf einzelstaatlicher Ebene zu analysieren ist, um die Verbraucherinteressen zu wahren. Diese eher praktische Studie sollte sich auf folgende Bereiche konzentrieren: - Telekommunikationsdienste; - Flugverkehr; - Gas- und Stromversorgung. Bahnverkehr, Postdienste und Wasserversorgung sind nur dann einzubeziehen, wenn sich daraus wesentliche Erkenntnisse ergeben. Ein Arbeitsbericht (mit Zwischenergebnissen und der Bewertung der bisher ausgeführten Arbeiten) ist innerhalb von drei Monaten nach Vertragsunterzeichnung einzureichen. Der Schlußbericht mit den Ergebnissen der Studie ist innerhalb von sechs Monaten vorzulegen.