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Ergänzung des LIFE Finanzinstruments für Umwelt

Der Ministerrat der Europäischen Union hat die Verordnung (EC) Nr. 1404/96 zur Ergänzung der Verordnung (EEC) Nr. 1973/92 zur Errichtung eines Finanzinstruments für die Uwelt (LIFE) angenommen. Die ergänzte Verordnung führt den zweiten Abschnitt von LIFE durch, der vom 1. Jan...

Der Ministerrat der Europäischen Union hat die Verordnung (EC) Nr. 1404/96 zur Ergänzung der Verordnung (EEC) Nr. 1973/92 zur Errichtung eines Finanzinstruments für die Uwelt (LIFE) angenommen. Die ergänzte Verordnung führt den zweiten Abschnitt von LIFE durch, der vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 1999 dauert. Der für diesen Zeitraum vorgesehen Haushalt beträgt 450 Millionen ECU, einschließlich der Möglichkeit einer Überarbeitung vor dem Ende 1997. Die wichtigsten Veränderungen bei der Verordnung betreffen die Öffnung von LIFE für die Länder Mittel- und Osteuropas und die Beschränkung auf Gebiete, die durch Aktivitäten aus der Finanzierung durch LIFE profitieren können. Außerdem wurden die Auswahl-, Beurteilungs- und Verwaltungsverfahren für das LIFE-Instrument insbesondere im Bereich der Transparenz verbessert.