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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Durchführbarkeitsuntersuchung für ein obligatorisches System zur Entsorgung von Schiffsabfallstoffen in Anlagen an Land

Die Europäische Kommission, GD VII, hat eine Ausschreibung im beschränkten Verfahren über eine Durchführbarkeitsuntersuchung für ein obligatorisches System zur Entsorgung von Schiffsabfallstoffen in Hafenanlagen bekanntgemacht. Die Studie bezieht sich auf die Realisierung ein...

Die Europäische Kommission, GD VII, hat eine Ausschreibung im beschränkten Verfahren über eine Durchführbarkeitsuntersuchung für ein obligatorisches System zur Entsorgung von Schiffsabfallstoffen in Hafenanlagen bekanntgemacht. Die Studie bezieht sich auf die Realisierung eines Nullkonzepts für die Abgabe von Öl- und anderen Schadstoffen durch Schiffe und konzentriert sich speziell auf strukturbedingte Maßnahmen, wie z.B. Verhinderung von Abfällen, Recycling und geschlossene Kreislaufprojekte. Die Studie soll sich auch mit rechtlichen, wirtschaftlichen, betrieblichen, technischen und Umweltaspekten der obligatorischen Entsorgung von Schiffsabfällen über an-Land-Anlagen befassen. Dabei sind auch Finanzierungssysteme für die Küsteneinrichtungen mit einzubeziehen. Der Vertrag soll eine Laufzeit von mindestens neun Monaten haben. Die Kommission fordert zehn bis fünfzehn Berater zur Teilnahme an der Studie auf und möchte damit die Ausgangsbasis für eine etwaige Zusammenarbeit festlegen.