Abkommen über wissenschaftliche und technische Kooperation zwischen der EG und Israel
Die Europäische Kommission hat den Wortlaut eines Vorschlags für einen Ratsbeschluß hinsichtlich eines Abkommens über die wissenschaftliche und technische Kooperation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Israel veröffentlicht. Das Abkommen wurde am 19. Juli 1996 vom Europäischen Parlament gebilligt, am 25. März 1996 unterschrieben und wird voraussichtlich im Herbst 1996 vom Ministerrat beschlossen. Das Abkommen ermöglicht den israelischen Forschern und akademischen und industriellen Forschungsorganisationen, sich an den spezifischen FTE-Programmen des Vierten Rahmenprogramms sowie an den Aktivitäten der Gemeinsamen Forschungsstelle zu beteiligen. Forschern und Organisationen der Gemeinschaft steht die Teilnahme an israelischen Forschungsprogrammen und -projekten offen, deren Themen den spezifischen Programmen des Vierten Rahmenprogramms entsprechen. Die Kooperationsaktivitäten umfassen insbesondere: - Beteiligung an Forschungsprogrammen oder gemeinsamen Forschungsaktivitäten; - Gemeinsame Tagungen; - Besuche und Austausche; - Regelmäßige, langfristige Kontakte zwischen Programm- oder Projektleitern; - Teilnahme von Experten an Seminaren, Symposien und Workshops. Die Kooperation kann jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen entwickelt und angepaßt werden. Demnächst wird der gemeinsame "Forschungsausschuß EG-Israel" eingerichtet, dem die Aufsicht über die Durchführung des Abkommens und der Kooperationsaktivitäten obliegt. Israelische Vertreter werden auch an den Verwaltungsausschüssen der spezifischen Programme beteiligt sein. Der finanzielle Beitrag Israels zum Vierten Rahmenprogramm beläuft sich auf einen Prozentsatz des Programmetats, der dem Verhältnis des israelischen BIPs zum BIP der Europäischen Union entspricht. Schätzungen der Kommission zufolge wird sich Israels Beitrag für die Zeit von 1996-1998 auf rund 30 Millionen ECU pro Jahr belaufen. Das Abkommen behält bis zum Ende des Vierten Rahmenprogramms seine Gültigkeit und kann erneut ausgehandelt bzw. zu gegenseitig vereinbarten Bedingungen erneuert werden, wenn die Gemeinschaft neue FTE-Rahmenprogramme verabschiedet.
Länder
Israel