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Übereinkommen über wissenschaftliche und technische Kooperation mit Israel

Das Übereinkommen über wissenschaftliche und technische Kooperation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Israel trat am 6. August 1996 nach Abwicklung der erforderlichen Formalitäten seitens der beiden Vertragspartner in Kraft. Es ermöglicht die Teilnahme israelischer F...

Das Übereinkommen über wissenschaftliche und technische Kooperation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Israel trat am 6. August 1996 nach Abwicklung der erforderlichen Formalitäten seitens der beiden Vertragspartner in Kraft. Es ermöglicht die Teilnahme israelischer Forschungseinrichtungen an allen FTE-Programmen des Vierten Rahmenprogramms.Forschungseinrichtungen in Mitgliedsländern der Gemeinschaften können sich jetzt im gleichen Umfang an israelischen FTE-Programmen auf Gebieten beteiligen, die denen des Vierten Rahmenprogramms entsprechen. Außerdem dürfen sich israelische Wissenschaftler jetzt auch an den Aktivitäten der Gemeinsamen Forschungsstelle der Gemeinschaft (GFS) beteiligen. Dieses Übereinkommen ist das erste Übereinkommen über wissenschaftliche und technische Kooperation zwischen der Gemeinschaft und einem Nichtmitgliedsland, das eine finanzielle Unterstützung nichteuropäischer Forscher durch die Gemeinschaft ermöglicht. Nach dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens hat Israel vor kurzem der Gemeinschaft seinen Beitrag zum Haushalt des Vierten Rahmenprogramms für das laufende Jahre überwiesen.

Länder

Israel

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