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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Dienstleistungen im Bereich Bildung, Ausbildung und Jugend

Die Europäische Kommission, GD XXII, hat eine Aufforderung zur Interessensbekundung betreffend Studien und Beratungsleistungen im Bereich Bildung, Ausbildung und Jugend bekanntgemacht. Antragsteller, die die Voraussetzungen erfüllen, werden auf die Liste der potentiellen Anbie...

Die Europäische Kommission, GD XXII, hat eine Aufforderung zur Interessensbekundung betreffend Studien und Beratungsleistungen im Bereich Bildung, Ausbildung und Jugend bekanntgemacht. Antragsteller, die die Voraussetzungen erfüllen, werden auf die Liste der potentiellen Anbieter für Verträge auf diesen Gebieten gesetzt. Die erforderlichen Dienstleistungen beziehen sich voraussichtlich auf das dritte Ziel, Bekämpfung der Ausgrenzung, das im Weißbuch der Kommission "Lehren und Lernen: Wege zur kognitiven Gesellschaft" angesprochen wird, das im November 1995 von der Kommission angenommen wurde. Das Projekt zielt darauf ab, innerhalb einiger Jahre in jedem Mitgliedstaat ein Pilotprojekt für die Einrichtung einer "Schule der zweiten Chance" durchzuführen. Die Europäische Kommission will dabei externen Beratern die Ausführung einer Reihe von unterschiedlichen Dienstleistungen übertragen, von denen viele die Anwesenheit vor Ort erforderlich machen. Diese beziehen sich auf nachfolgende Gebiete - Identifikation von Städten, die an der Umsetzung eines Pilotprojekts für Schulen der zweiten Chance und an Möglichkeiten für eine enge Partnerschaft mit Unternehmen und Verbänden interessiert sind. Unterstützung bei der Auswahl aufgrund eines zu erstellenden Berichts über die sich um das Projekt bewerbenden Städte; - Beratung der ausgewählten Städte über die Finanzierungsbedingungen des Projekts (d.h. Finanzierung durch die öffentliche und private Hand bzw. die Gemeinschaft); - Verfolgung der Umsetzung des Projekts und Leitung der kontinuierlichen Bewertung (Methodologie, Berichte); - Suche nach innovativen Verfahren im Kampf gegen die Ausgrenzung bzw. nach Einrichtungen der zweiten Chance, um die Funktionsfähigkeit des Netzes für den Erfahrungsaustausch zwischen den Pilotprojekten der Schulen der zweiten Chance, den vorhandenen Einrichtungen und den beteiligten Städten oder den mit diesen Projekten befassten örtlichen Verantwortlichen sicherzustellen; - Gewährleistung des optimalen Einsatzes des Netzes des Erfahrungsaustauschs für die Pilotprojekte in Verbindung mit dem Koordinator. Die Dauer für die Umsetzung der Pilotprojekte der Schulen der zweiten Chance wird auf maximal drei Jahre veranschlagt, wobei drei bis vier Schulen pro Jahr eingerichtet werden sollen. Die Kommission will aus diesem Grunde die Berater entsprechend der geographischen Abdeckung "je nach Bedarf" unter Vertrag nehmen.