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Rechnungshof - Sonderbericht zu den MED-Programmen

Der Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften hat einen Sonderbericht über die MED-Programme der Europäischen Kommission veröffentlicht. Mit den sechs MED-Programmen soll der partnerschaftliche Transfer von Erkenntnissen und Erfahrungen zwischen Organisationen in Europa un...

Der Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften hat einen Sonderbericht über die MED-Programme der Europäischen Kommission veröffentlicht. Mit den sechs MED-Programmen soll der partnerschaftliche Transfer von Erkenntnissen und Erfahrungen zwischen Organisationen in Europa und im Mittelmeerraum gefördert werden. Die Programme bestehen aus einer Reihe dezentralisierter Kooperationsaktionen, die von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Organisationen der Europäischen Union und der Mittelmeerländer durchgeführt werden. Die sechs Programme umfassen die Bereiche Kommunalverwaltung (MED-Urbs), Bevölkerungsbewegung (MED-Migration), Hochschulsektor (MED-Campus), Medien (MED-Media), Forschung (MED-Avicenne) und die Geschäftswelt (MED-Invest). Der Rechnungshof rügte schwerwiegende Unregelmäßigkeiten und Verwaltungsmißbräuche in den MED-Programmen. Diese Unregelmäßigkeiten wurden sowohl auf der zentralen Verwaltungsebene der Projekte, für die die von der Kommission beauftragten Fremdfirmen zuständig sind, als auch auf Projektebene entdeckt. Außerdem sind nach dem Urteil des Rechnungshofes die sichtbaren Vorteile der Projekte äußerst bescheiden. In ihrer Stellungnahme zu dem Rechnungshofbericht räumt die Kommission ein, daß eine Reihe von Schwierigkeiten bei den mit der Projektverwaltung beauftragten Fremdfirmen aufgetreten seien, insbesondere was Ausgaben und Interessenkonflikte betrifft. Nach Angaben der Kommission sind diese Probleme jedoch größtenteils auf vorläufige Regelungen zurückzuführen, die seinerzeit eingeführt wurden, um den Programmen einen zügigen Start zu ermöglichen, und an deren Stelle inzwischen Regelungen getreten sind, die in geordneteren Verfahren erlassen wurden. Die Kommission hat eine Anzahl von Maßnahmen ergriffen, um den von dem Gerichtshof festgestellten Mißständen abzuhelfen, und ist der Ansicht, daß sich durch neue Verfahren und eine von der GD IB (Auswärtige Beziehungen) der Kommission durchgeführte Reorganisation eine Wiederholung dieser Probleme vermeiden läßt. Hinsichtlich der durch die Projekte erzielten Leistungen argumentiert die Kommission, daß der Wert der MED-Programme in der langfristigen Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses und in der Förderung der Gesellschaft in den Partnerländern des Mittelmeerraumes liege. Die Ergebnisse der einzelnen Projekten seien daher als Bausteine der übergeordneten Programmziele zu sehen und nicht als ein jeweils in sich abgeschlossenes Resultat zu bewerten.