Prüfung der Umweltauswirkungen öffentlicher und privater Projekte
Der Rat der Europäischen Union hat eine gemeinsame Position bezüglich der von ihm vorgeschlagenen Richtlinie über die Prüfung der Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf die Umwelt erarbeitet. Bei Annahme dieser Richtlinie wird dadurch die frühere Richtlinie 85/337/EWG geändert, was der Klärung, Ergänzung und Verbesserung der bestehenden Vorschriften zum Beurteilungsverfahren dient. Durch die Beziehung dieser gemeinsamen Position bemüht sich der Rat um eine Verbesserung der koordinierten Umsetzung der Richtlinie, indem er die Skala von Projekten beträchtlich erweitert, welche einer zwangsläufigen Prüfung der Auswirkungen bedürfen. Dieser Zweck wird durch die Einführung klarerer Kriterien erfüllt, nach denen eine Entscheidung darüber getroffen werden muß, ob Projekte auf ihre Auswirkungen untersucht werden sollen, wozu auch die genauere Definition der zu verfolgenden Verfahrensweisen beiträgt.