Intellektuelle Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
Die Europäische Kommission hat den Bericht über den Workshop "Technische Mechanismen für die Handhabung intellektueller Schutzrechte (IPR) in der Informationsgesellschaft" veröffentlicht. Dieser Workshop fand am 10. Juni 1996 in Brüssel statt und war als Beitrag zu dem G7-Pilotprojekt "Ein globaler Marktplatz für KMU" gedacht. Das Wachstum im Bereich der Multimedien-Information und die Möglichkeit des Übertragens und Kopierens ohne jeglichen Qualitätsverlust bedeutet, daß für die Erhaltung intellektueller Schutzrechte neue Definitionen erforderlich sind. Ehe sich Schutzrechte überhaupt definieren lassen, müssen die Art des geistigen Eigentums, die Art der Bewertung und die Nutzung bestimmt werden. Das Wachstum des im Rahmen der Informations-Infrastruktur verfügbaren Materials wird beschränkt bleiben, bis die Eigentümer des Materials sicher sind, daß ihre Rechte ausreichend geschützt sind. Ein vorgetragenes Argument verlangt die Erhaltung des gegenwärtigen Gleichgewichts zwischen Rechten und Pflichten der Inhaber und der Benutzer von Rechten, während andere die Ansicht vertreten, daß Schutzrechte den Zugriff auf Information nicht behindern dürfen, sondern daß die verfügbaren Technologien genutzt werden sollten. Der Workshop erörterte die Aktionen und die Politik der Gemeinschaft im Bereich der intellektuellen Schutzrechte (IPR). An digitale Hostrechner angeschlossene elektronische Copyright-Management-Systeme (ECMS), die Schutzrecht-Verwaltungsaufgaben sowohl on-line als auch off-line wahrnehmen, werden insbesondere als Teil des spezifischen gemeinschaftlichen FTE-Programms auf dem Gebiet der Informationstechnologien (ESPRIT) entwickelt. Für IPR wurden folgende Standards identifiziert: - Definition eines generischen Kennzeichens ("Tätowierung") für Informationen, das mit der Information für alle Benutzer kopiert wird; - Eine "Black Box" als Bestandteil von Hardware jeder Art, die digitale Information verarbeitet; - Zahlungsmittel: Eine Smart Card mit erhöhter Funktionalität, z.B. mit Möglichkeiten für die Identifikation von Benutzerkategorien mit besonderen Privilegien; - ECMS: Systeme müßten auch grenzüberschreitend miteinander verträglich und interoperabel sein, um transnationalen Einsatz zu gestatten. Mehrere von der Gemeinschaft finanzierte Projekten im Bereich der IPR für Multimedien werden zur Zeit durchgeführt. Eine weitere Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen auf diesem Gebiet soll als Bestandteil der für den 15. September 1996 vorgesehenen Bekanntmachung der ESPRIT-Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen erfolgen.