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Rechtliche Gesichtspunkte digitaler Unterschriften

Die Europäische Kommission, GD XV, hat eine Ausschreibung betreffend die Durchführung einer Studie der mit digitalen Unterschriften in Verbindung stehenden Rechtsfragen und Rechtsvorschriften (Nr. XV/96/51(E) veröffentlicht. Digitale Unterschriften sind ein Schlüsselelement f...

Die Europäische Kommission, GD XV, hat eine Ausschreibung betreffend die Durchführung einer Studie der mit digitalen Unterschriften in Verbindung stehenden Rechtsfragen und Rechtsvorschriften (Nr. XV/96/51(E) veröffentlicht. Digitale Unterschriften sind ein Schlüsselelement für die weitere Entwicklung von neuen (on-line) Finanz- und Geschäftssystemen (elektronischer Handel) und der elektronischen Post. Die Mitgliedstaaten und ihre Handelspartner überprüfen die Notwendigkeit der Anpassung bzw. arbeiten an der Novellierung der einzelstaatlichen Vorschriften zur Sicherstellung der Rechtsgültigkeit der digitalen Unterschrift und ihrer problemlosen Anwendung durch den Bürger. Um das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, und in Ergänzung ihrer Aktivität im Bereich der Informationssicherheit, will die Kommission Unterschiede zwischen einzelstaatlichen Rechtsverordnungen über digitale Unterschriften und dadurch verursachte potentielle Schranken ermitteln. Die Studie soll eine vollständige Übersicht über die Politik, die gegenwärtigen Regeln und Vorschriften und die (de facto) Praxis (einschließlichlich bei der Exportüberwachung) bei der Anwendung elektronischer Unterschriften in den Mitgliedstaaten und den wichtigsten Handelspartnern der EU schaffen. Die Studie soll auch potentielle Hindernisse aufdecken und ihre Wirkung aus der Sicht von Artikel 52/59 des Vertrags, des sich aus der Uruguay-Runde ergebenden Regelwerks und der Regeln des Neuen Forums zur Beschränkung des Exports strategischer Güter einschätzen. Die Studie soll auch Lösungsvorschläge untersuchen, die relevanten Elemente des Regelwerks betrachten und es der Kommission möglich machen, gemeinsame Maßnahmen mit den wichtigsten Handelspartner der Union zu ergreifen, um unnötige Handelsschranken abzubauen.