Programm INNOVATION - Ausschreibung über Technologievalidierungs- und Technologietransferprojekte
Die Europäische Kommission, GD XIII, hat eine zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen über Technologievalidierungs- und Technologietransferprojekte im Rahmen des spezifischen Programms zur Verbreitung und optimalen Nutzung der Ergebnisse aus FTE Aktivitäten (INNOVATION) veröffentlicht. Der Aufruf gilt der Einreichung von Vorschlägen für Technologievalidierungs- und Technologietransferprojekte, die zur Entwicklung von Innovationen beitragen, welche den Erfordernissen des wirtschaftlichen und sozialen Gefüges gerecht werden. Mit ''Technologien'' bezeichnet man Forschungsergebnisse, Know-how, Methoden und Techniken, die bei den innovativen Anwendungen, die Gegenstand der Projekte sind, angepaßt, getestet und benutzt werden können, unabhängig davon, ob sie aus der Gemeinschaft stammen oder nicht. Mit ''Innovation'' sind sowohl radikale Innovationen als auch progressive (''inkrementale'') Innovationen gemeint. Es kann sich dabei um Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, aber auch um organisatorische Innovationen handeln, solange sie dazu beitragen, daß Neuerungen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich mit Erfolg hervorgebracht, angepaßt oder genutzt werden. Im Rahmen dieses Aufrufs können auch Vorschläge für flankierende Maßnahmen eingereicht werden, also für Aktionen zur Verbreitung von Ergebnissen, ''guter fachlicher Praxis'', Methoden und sonstigen Instrumenten des Innovationsmanagements, die aus Validierungs-/Transferprojekten hervorgegangen sind, welche im Rahmen des laufenden Programms von der Gemeinschaft gefördert wurden, oder aus Projekten, die im Rahmen früherer Programme und Aktionen der Gemeinschaft (insbesondere VALUE und SPRINT) von der EU unterstützt wurden. Die der Kommission unterbreiteten Projekte verkörpern ein globales Konzept und beinhalten einen Gesamthaushalt für beide Projektphasen - eine kurze Definitionsphase sowie die Haupt- bzw. Realisierungsphase. Erfolgreiche Vorschläge werden auf der Basis des globalen Konzepts des Projekts ausgewählt. Die Projekte durchlaufen eine Definitionsphase, in der die technische und wirtschaftliche Machbarkeit geprüft, der Durchführungsplan festgelegt und die Finanzierung geklärt wird. Bei erfolgreichem Abschluß der Definitionsphase folgt eine Realisierungsphase. Zur Förderung der Teilnahme von Einrichtungen aus den mittel-und osteuropäischen Ländern, den Ländern der ehemaligen Sowjetunion sowie aus den Entwicklungsländern kann die Gemeinschaft finanzielle Unterstützung gewähren.