Strukturhilfe der Gemeinschaft für Belgien
Auf den Vorschlag von Herrn Padraig Flynn, den für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten verantwortlichen Kommissar, hat die Kommission eine Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen der Gemeinschaft (CSF) verabschiedet, die die Strukturhilfe der Gemeinschaft für Belgien zur Verfügung stellen. Die Hilfsmaßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unter Ziel 4 (Erleichterung der Anpassung der Beschäftigten an industrielle Veränderungen und Veränderungen der Produktionssysteme) stehen für den erweiterten Zeitraum von 1996 bis 1999 zur Verfügung. Mit 70 Millionen ECU für den Zeitraum von 1994 bis 1999 repräsentieren die ESF-Hilfsmaßnahmen knapp 40% der Fördermittel dieser CSF. Die formelle Annahme geschieht vorbehaltlich einer Befürwortung durch den Ausschuß bezüglich Paragraph 124 des Vertrags (der Fonds wird durch die Kommission verwaltet, die bei dieser Aufgabe von einem Ausschuß bestehend aus Vertretern der Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände unter Vorsitz eines Kommissionsmitglieds untersützt wird). Die Unterstützungsmaßnahmen der Gemeinschaft (die Urkunde wurde gemeinsam von den Mitgliedstaaten und der Kommission erstellt und beschreibt die Prioritäten für die Hilfsmaßnahmen, die benötigten Mittel und betrieblichen Programme) zielen auf die Förderung der Anpassung der Beschäftigten an die techologische Entwicklung über Maßnahmen in den folgenden spezifischen Prioritätsbereichen ab: - Priorität 1: Vorwegnahme der Tendenzen auf dem Stellenmarkt und bei Qualifikationen; - Priorität 2: Verbesserung der Ausbildung und der Beratungsdienste; - Entwicklung der Ausbildung und der Anleitung für individuelle Beschäftigte; - Priorität 4: Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Gesamtheit der CSF. Mit der Erweiterung der CSF auf Ziel 4 hofft die Kommission, durch die ESF-Hilfe einen wichtigen Beitrag zu den Bemühungen Belgiens bei der Anpassung an industrielle Veränderungen und der Entwicklung der Humanressourcen zu leisten.
Länder
Belgien