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Interoperabilität von transeuropäischer Hochgeschwindigkeitsbahnsystem

Der Rat der Europäischen Union verabschiedete am 23. Juli 1996 eine Richtlinie über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (Richtlinie 96/48/EG). Der vollständige Text dieser Richtlinie, einer der Maßnahmen für die Entwicklung der transeuro...

Der Rat der Europäischen Union verabschiedete am 23. Juli 1996 eine Richtlinie über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (Richtlinie 96/48/EG). Der vollständige Text dieser Richtlinie, einer der Maßnahmen für die Entwicklung der transeuropäischen Transportnetze, wurde jetzt im Amtsblatt (ABl. Nr. L235 vom 17.9.1996) veröffentlicht. Die Richtlinie soll die Bedingungen festlegen, die zum Erreichen von Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems innerhalb der Union zu erfüllen sind. Das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem umfaßt speziell gebaute Strecken für Geschwindigkeiten von über 250 km/h und modernisierte Strecken für Geschwindigkeiten von über 200 km/h. Auch bestimmte zusätzliche Strecken, auf denen diese Geschwindigkeiten aus Gründen topographischer oder städtebaulicher Beschränkungen nicht möglich sind, sind in das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem eingeschlossen. Im Beschluß 16292/96/EG über die Richtlinien für die transeuropäischen Netze sind Leerkarten des Systems enthalten. Die Bedingungen für Interoperabilität betreffen Projekte für den Bau, die Modernisierung und den Betrieb von Infrastruktur, einschließlich Energieversorgung und Betriebsablaufsteuerung, und Betriebsmittel für das Funktionieren des Systems. Weitere Spezifikationen werden bezüglich Voraussetzungen in Bereichen wie Sicherheit, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, Gesundheitswesen, Umweltschutz und technischer Kompatibilität festgelegt werden.

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