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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Kommission schlägt "Benchmarking" als Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vor

Auf Anregung von Herrn Martin Bangemann, Kommissar für Industriepolitik, hat die Europäische Kommission eine Mitteilung verabschiedet, in der "Benchmarking" als Instrument für die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Industrie vorgeschlagen wird. Europas Industrie liegt hinte...

Auf Anregung von Herrn Martin Bangemann, Kommissar für Industriepolitik, hat die Europäische Kommission eine Mitteilung verabschiedet, in der "Benchmarking" als Instrument für die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Industrie vorgeschlagen wird. Europas Industrie liegt hinter wichtigen Konkurrenten wie den Vereinigten Staaten und Japan zurück, was das Entstehen neuer Arbeitsplätze, Produktivität und Beschäftigungsraten angeht. Aufgrunddessen hat die Europäische Kommission wiederholt die Notwendigkeit betont, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dieser neueste Vorschlag enthält Anregungen zur Umsetzung von "Benchmarking" als Instrument zur Verbesserung von Europas Leistungsfähigkeit. Es gibt eine Reihe von Gründen dafür, warum die Europäische Union sich mit "Benchmarking" beschäftigen soll. Zum einen müssen die auf Unionsebene entwickelten Politiken möglichst positive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit haben. Eine regelmäßige Bewertung und ein Vergleich mit den weltweit besten Praktiken ist erforderlich, um sicherzustellen, daß diese Politiken tatsächlich den erforderlichen Mehrwert erbringen. Zweitens sind für viele Politikbereiche die Mitgliedstaaten zuständig, denen aber die Möglichkeit gegeben werden sollte, sich untereinander und mit den weltweit besten Praktiken zu vergleichen. Die Sammlung von Daten ist teuer und zeitaufwendig. Wenn sie ihre Bemühungen zusammenfassen, können die Kommission und die Mitgliedstaaten dabei erhebliche Ersparniseffekte erzielen. Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung vor, daß der Ministerrat und das Europäische Parlament den Wert des "Benchmarking-Verfahrens" anerkennen und die Kommission in ihrem Bemühen unterstützen sollen, im kommenden Jahr ein Arbeitsprogramm dafür zu erstellen. Dies wird in enger Abstimmung mit der Wirtschaft und den Mitgliedstaaten geschehen. Ferner ruft die Kommission den Ministerrat und das Europäische Parlament dazu auf, die Erstellung eines mehrjährigen europäischen Aktionsprogramms zur Qualitätsförderung zu unterstützen. Damit soll zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beigetragen werden, insbesondere durch Förderung von Selbstbewertung, "Benchmarking", der Vernetzung von Informationen und der Entwicklung von europäischen Qualitätstrainingsprogrammen und -Techniken, um Fortschritte zu bewerten. %Das Arbeitsprogramm, das im Laufe des Jahres 1997 erstellt werden soll, könnte eine Anzahl von Pilotprojekten beinhalten, um die Verwertbarkeit und Durchführbarkeit des "Benchmarking-Verfahrens" auf verschiedenen Ebenen zu prüfen.

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