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Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Energiebereich

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für einen Ratsbeschluß zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft in bezug auf die vereinbarte gemeinsame Energiezielsetzung verabschiedet. Das vorgesehene Rahmenwerk ...

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für einen Ratsbeschluß zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft in bezug auf die vereinbarte gemeinsame Energiezielsetzung verabschiedet. Das vorgesehene Rahmenwerk bezweckt gemäß den Ausführungen im Weißbuch über die Energiepolitik die Stärkung der Zusammenarbeit in Energiefragen. Insbesondere sind in dem Rahmenwerk die Ziele Versorgungssicherheit, Umweltschutz, Arbeitsplatzbeschaffung, größere Effizienz der Geschäftsabläufe sowie der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt berücksichtigt. Die Kommission schlägt acht gemeinsame Ziele vor: - Die Energiepolitik der Gemeinschaft hat zur Erfüllung der in den Abkommen festgelegten Zielsetzung beizutragen; - Die Energiemärkte der Gemeinschaft sind auf der Basis des Prinzips der Offenheit und Wettbewerbsfähigkeit zu integrieren; - Energiepreise sollen transparent und unverzerrt sein; - Energie- und Umweltziele sind voll miteinander zu integrieren, damit das Ziel einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Entwicklung erfüllt wird; - Die Versorgungssicherheit ist zu stärken; - Außenbeziehungen im Energiebereich sind zu koordinieren, um den freien und offenen Handel sowie ein sicheres Rahmenwerk für Investitionen zu gewährleisten; - Erneuerbare Energiequellen sind sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf Gemeinschaftsebene zu fördern; - Die Energieeffizienz ist durch Koordination von Maßnahmen seitens der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten bis zum Jahre 2010 beträchtlich zu verbessern.

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