Innovatorische Maßnahmen des ESF für neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Die Europäische Kommission, GD V, hat eine begrenzte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionen nach Artikel 6 des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Unterstützung der EU-Strategie zur Schaffung von Arbeitsplätzen lanciert. Auf diese Weise soll Unterstützung für Maßnahmen, die nicht bereits nachhaltig von der öffentlichen Hand unterstützt werden, in folgenden 3 wichtigen Bereichen bereitgestellt werden: - Maßnahmen zur Entwicklung der Beschäftigung auf lokaler Ebene durch Unterstützung von Agenturen, Netzen und lokalen Partnerschaften, die verschiedene Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Gründung von Unternehmen unterstützen; - Maßnahmen von Unternehmen zur Entwicklung neuer Systeme der Arbeitsorganisation, insbesondere solcher, die auf Nutzung des Potentials der neuen Technologien und auf die Nachfrage nach flexiblen Beschäftigungsmöglichkeiten auf seiten prospektiver Beschäftigter abstellen; - Suche nach vertikalen Partnerschaften (Behörden auf lokaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene) als unerläßliche Voraussetzung für die Schaffung rechtlicher, finanzieller und steuerlicher Rahmenbedingungen, die die Entstehung solcher neuen Arbeitsplätze begünstigen. Um ausgewählt werden zu können, müssen die Vorhaben unbedingt folgende Merkamle aufweisen: - Innovative Maßnahmen müssen ein Experimentierfeld für die künftige Verwendung des ESF bieten, so daß die interessantesten Experimente konsolidiert werden können. Die Vorhaben sollten die besten Aussichten auf Wiederholbarkeit des Versuchs und auf problemlose Transferierbarkeit auf andere Regionen im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft bieten; - Die Vorhaben müssen eine Öffnung der Unternehmen in Richtung des übrigen Standortumfelds ermöglichen. Berücksichtigt werden deshalb Vorhaben, die auf eine breit angelegte Partnerschaft der unterschiedlichen Organisationen zurückgreifen (öffentliche und private Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Gremien für lokale Entwicklung, Verbände, Arbeitsmarkteinrichtungen usw.); - Außerdem wird jenen Vorhaben besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, die sich an folgende in Essen (1994) oder auch Madrid (1995) vorgezeichneten großen Leitlinien für die Verwendung der Strukturfonds halten: . Wahrung des Prinzips der Chancengleichheit von Männern und Frauen; . Wille zur Erhaltung der Umwelt; . Durchführung von Maßnahmen zur "positiven Diskriminierung" zugunsten Zielgruppen, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden (Behinderte, Langzeitarbeitslose, Jugendliche, die erstmals Arbeitssuchende sind usw.); - Schließlich wird jenen Vorhaben ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt, an denen mehrere Mitgliedstaaten gemeinsam mitwirken, obwohl dies nicht bedeutet, daß die transnationale Beteiligung zwingende Voraussetzung für die Einreichung von Vorhaben der Kommission wäre. Die finanzielle Beteiligung der Kommission an den ausgewählten, für Rechnung der Kommission durchgeführten Maßnahmen kann bis zu 100% der Kosten der Maßnahmen betragen, jede weitere Finanzierung von seiten des Projektträgers ist zulässig. Die Mittelbindung beträgt pro Jahr maximal rund 25 Millionen ECU und es können Vorhaben mit einer Laufzeit von höchstens 3 Jahren (1997-1999) eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt jährlich. Jedes Projekt ist Gegenstand eines jährlichen Beschlusses für das laufende Jahr.