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Aktionsplan der Kommssion für den einheitlichen Binnenmarkt

Die am 30. Oktober 1996 verabschiedete Mitteilung der Kommission über die "Auswirkung und Wirksamkeit des einheitlichen Binnenmarkts" präsentiert die Ergebnisse einer ausgiebigen, über zwei Jahre durchgeführten Studie. Dieser Überblick zeigt, daß, obwohl der wesentliche Gesetz...

Die am 30. Oktober 1996 verabschiedete Mitteilung der Kommission über die "Auswirkung und Wirksamkeit des einheitlichen Binnenmarkts" präsentiert die Ergebnisse einer ausgiebigen, über zwei Jahre durchgeführten Studie. Dieser Überblick zeigt, daß, obwohl der wesentliche Gesetzesrahmen jetzt in Kraft ist, die Verzögerungen bei der Übernahme und Anwendung wichtiger Teile der Gesetzgebung des einheitlichen Binnenmarkts ihre Wirksamkeit einschränken. Die Mitteilung der Kommission unterbreitet die Hauptprioritäten für Maßnahmen in diesem Bereich und ruft alle Beteiligten zur erneuten Verpflichtung für den einheitlichen Binnenmarkt auf, nicht nur auf der höchsten politischen Ebene - den Europäischen Rat in Dublin - sondern alle diejenigen, die einen Beitrag leisten müssen, um den einheitlichen Binnenmarkt zu einem Erfolg zu machen (nationale Behördern, die europäischen Institutionen und die Wirtschaftsunternehmen selbst). Das Thema der effektiven Anwendung und Geltendmachung der gemeinschaftlichen Gesetze wird allgemein von den Unternehmen und Individuen, die unter der Verzögerung der Anwendung der Gesetze in einigen Mitgliedstaaten und unter der Veränderung ihrer Auslegung und Anwendung von einem Mitgliedstaat zum anderen leiden, als ein Problem wahrgenommen. Auf der Grundlage des durchgeführten Überblicks hat die Kommission eine Reihe von deutlichen politischen Empfehlungen zum Handeln auf nationalen und auf gemeinschaftlichen Ebenen skizziert, so daß das gesamte Potential des einheitlichen Binnenmarkts erreicht werden kann. Die Mitteilung unterbreitet einen innovativen Ansatz, der auf eine Anzahl aktueller Initiativen aufbaut, einschließlich: - Spezifische Initiativen zur Stärkung der gemeinschaftlichen Rechtsgrundsätze; - Schaffung eines Rahmens für die Anwendung der Politik; - Revision der nationalen Anwendungsmaßnahmen; - Mobilisierung des Fachwissens in Wissenschaft und Technik; - Beschleunigung der Verstoßverfahren; - Verbesserte Vollstreckungsinstrumente für den einheitlichen Binnenmarkt; - Überwachung der Geschäftstätigkeit des einheitlichen Binnenmarkts. Trotzdem hebt der Überblick die positiven Auswirkungen des einheitlichen Binnenmarkts auf die europäische Wirtschaft hervor. Es gibt deutliche Anzeichen einer wichtigen Veränderung in der europäischen Wirtschaft, selbst wenn die Maßnahmen bezüglich des einheitlichen Binnenmarkts noch nicht vollständig wirksam sind. Die Kommissionsanalyse zeigt folgende - wenn auch frühzeitige - Auswirkungen: Es bestehen bis zu 900.000 Arbeitsplätze mehr als ohne den einheitlichen Binnenmarkt; Aufgrund des einheitlichen Binnenmarkts sind die Einkünfte der Gemeinschaft zwischen 1,1% bis 1,5% höher: eine Erhöhung von 60 bis 80 Mrd. ECU; - Die Inflationsraten sind etwa 1,0% bis 1,5% niedriger als ohne den einheitlichen Binnenmarkt; - Die innergemeinschaftliche gewerbliche Wirtschaft erhielt einen Schub von 20-30%. Weiterhin gibt es nun Anhaltspunkte für: - Wachsenden Wettbewerb zwischen Unternehmen sowohl in der Herstellung als auch im Dienstleistungssektor; - Ein erhöhtes Tempo bei der Industriesanierung, wobei das Resultierende von der erhöhten Wettbewerbsfähigkeit profitiert; - Eine größere Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen sind im Einzelhandel, öffentlichen Bereichen wie Verkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Rundfunk und Fernsehen erhältlich; - Schnellere und günstigere grenzüberschreitende Lieferungen resultieren aus dem Wegfall der Grenzkontrollen für Güter, was wiederum eine größere Auswahl an Zulieferern ermöglicht; - Größere Mobilität innerhalb der Mitgliedstaaten sowohl für Arbeitnehmer als auch für nicht wirtschaftlich Tätige (einschließlich Studenten und Pensionäre); - Bestätigung der ökonomischen Konvergenz und Kohäsion zwischen verschiedenen EU-Regionen; - Erhöhte Attraktivität für Investitionen: die EU absorbierte 44% der globalen ausländischen Investitionsflüsse zu Anfang der neunziger Jahre, verglichen mit 28% Mitte der achtziger Jahre; - Die sektorale Spezialisierung der Mitgliedstaaten hat abgenommen, was zu größerer Konvergenz der Produktionsstrukturen führt. Diese Vorteile wurden ohne jegliche Reduzierung der Sicherheitsnormen für Verbraucher und Arbeitnehmer erzielt. In vielen Bereichen wurden die Normen für den Schutz der Bürger tatsächlich erhöht. Außerdem erfreuen sich die Bürger der Union größerer persönlicher Feiheit und haben eine größere Auswahl als je zuvor. Die Kommissionsstudie bestätigt, daß die Gesetzgebung im Bereich des einheitlichen Binnenmarkts insgesamt gesehen die grundlegenden Bedingungen für Bewegungsfreiheit und ökonomische Effizienz geschaffen hat.

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