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Aktionsplan der Kommission für die Erforschung des Rinderwahnsinns

Am 13. November 1996 erklärte die Kommission die beabsichtigte Einrichtung eines Aktionsplan zur Erforschung der spongiformen Rinderenzephalitis SRE (sog. "Rinderwahnsinn") mit einem Aufwand von 50 Mio. ECU. Dieses Forschungsprogramm wurde auf eine gemeinsame Initiative von Ed...

Am 13. November 1996 erklärte die Kommission die beabsichtigte Einrichtung eines Aktionsplan zur Erforschung der spongiformen Rinderenzephalitis SRE (sog. "Rinderwahnsinn") mit einem Aufwand von 50 Mio. ECU. Dieses Forschungsprogramm wurde auf eine gemeinsame Initiative von Edith Cresson, der Kommissarin mit Verantwortung für Forschung, und Franz Fischler, des Kommissar mit Verantwortung für Landwirtschaft, vorgeschlagen. Es soll sich mit allen Formen der übertragbaren spongiformen Enzephalitis einschließlich der Rinderenzephalitis (Rinderwahnsinn) und anderen schon länger auftretenden Krankheiten dieser Art, insbesondere dem Jakob-Creuzfeldt Syndrom (SPS) befassen. Wegen der ernsthaften Gefahr der spongiformen Rinderenzephalitis für die menschliche Gesundheit besteht die dringende Notwendigkeit nach Erforschung dieser Krankheiten durch die besten Kräfte auf diesem Gebiet in Europa. Das vorgeschlagene Forschungsprogramm, das auf Forschungsprioritäten beruht, die von der Weissmann-Gruppe (der von der Kommission einberufenen Gruppe zur Untersuchung der Erfordernisse für die Erforschung der SRE) identifiziert wurden, legt fünf prioritäre Forschungsgebiete fest: - Klinische und epidemologische Erforschung der spongiformen Enzephalitis beim Menschen; - Der Infektionsträger und Übertragungsmechanismen; - Diagnose der spongiformen Enzephalitis; - Untersuchung des Risikos der Infektion mit spongiformer Enzephalitis; - Behandlung von und Vorbeugung gegen spongiforme Enzephalitis. Jedes Gebiet wird mehrere Forschungsprojekte erfordern. Der Haushalt für diesen Aktionsplan beläuft sich auf 50,7 Mio. ECU über den Zeitraum 1996 - 1998, davon 45,7 mio. für die eigentlichen Forschungsarbeiten und 5 Mio. ECU für die Kosten der Koordinierung der Forschung. Ein Betrag in Höhe von 15,7 Mio. ECU ist bereits jetzt verfügbar. Für die vollständige Durchführung des Aktionsplans werden weitere 35 Mio. ECU benötigt, die nur durch zusätzliche Finanzierung aus dem Vierten Rahmenprogramm beschafft werden können, das noch vom Rat der Minister und vom Europäischen Parlament ratifiziert werden muß. Die Forschungsprojekte werden als Teil von drei spezifischen Programmen durchgeführt, die das Vierte FTE-Rahmenprogramm bilden: - Das Programm für Biomedizin und Gesundheit (BIOMED): 19,9 Mio. ECU; - Das Biotechnologie-Programm (BIOTECH): 8,5 Mio. ECU; - Das Landwirtschafts- und Fischereiprogramm (FAIR): 22,3 Mio. ECU. Die Kommission hofft auf eine schnelle Entscheidung über die zusätzlichen Finanzierungsmittel, damit eine gemeinsame Aufforderung zu Unterbreitung von Vorschlägen für die drei Programme bereits in den ersten Monaten des Jahres 1997 bekanntgemacht werden kann. Eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen im Rahmen des FAIR-Programms (Bereich Tiergesundheit) ist bereits für Dezember 1996 vorgesehen.

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