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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Kommission schlägt Revision der Verordnung über Öko-Kennzeichnung vor

Die Europäische Kommission hat eine grundlegende Revision des gemeinschaftlichen Vergabeplans für Öko-Kennzeichnung (Verordnung 880/92) vorgeschlagen. Die mit dem Plan in den letzten vier Jahren seiner Wirkung gemachten Erfahrungen haben die Kommission zur Unterbreitung einer ...

Die Europäische Kommission hat eine grundlegende Revision des gemeinschaftlichen Vergabeplans für Öko-Kennzeichnung (Verordnung 880/92) vorgeschlagen. Die mit dem Plan in den letzten vier Jahren seiner Wirkung gemachten Erfahrungen haben die Kommission zur Unterbreitung einer Anzahl von Maßnahmen geführt, die auf die Straffung und Verbesserung des Vergabeplans abzielen. Wichtige Veränderungen umfassen: - Die Einführung einer abgestuften Kennzeichnung; - Die Gründung einer unabhängigen europäischen Öko-Kennzeichnungsorganisation zur Entwicklung von Kriterien für die Öko-Kennzeichnung; - Erhöhte Komplementarität zwischen dem Plan der Gemeinschaft und nationalen Plänen; - Die Einführung eines Höchstbetrags für die erhobenen Jahresgebühren für die Verwendung des Kennzeichens und eine reduzierte Gebühr für KMU und Hersteller aus Entwicklungsländern; - Die Versicherung, daß das Öko-Kennzeichen eine Garantie für reduzierte Umweltwirkungen ist. Der Öko-Kennzeichnungsplan ist ein Element einer erweiterten Gemeinschaftsstrategie zur Förderung von dauerhafter (und umweltgerechter) Produktion und Verbrauch. Bis heute sind die Kriterien für zehn Produktgruppen veröffentlicht worden, und mehr als 45 Produkte haben das Öko-Kennzeichen erhalten. Die vorgeschlagene Revision würde den Plan effektiver, effizienter und deutlicher machen. Diese Revision ist in der ursprünglichen Verordnung mit der Bestimmung vorgesehen, daß die Revision innerhalb von fünf Jahren in Kraft tritt.

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