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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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GROTIUS - Austauschprogramm für Juristen

Der Ministerrat der Europäischen Union hat ein Anreiz- und Austauschprogramm für im Justizbereich tätige Personen in der Europäischen Union verabschiedet, das unter der Bezeichung GROTIUS-Programm bekannt sein wird. Das von 1996 bis zum Jahr 2000 laufende Programm soll gegens...

Der Ministerrat der Europäischen Union hat ein Anreiz- und Austauschprogramm für im Justizbereich tätige Personen in der Europäischen Union verabschiedet, das unter der Bezeichung GROTIUS-Programm bekannt sein wird. Das von 1996 bis zum Jahr 2000 laufende Programm soll gegenseitiges Verständnis und Wissen über die Rechts- und Justizsysteme der Mitgliedstaaten fördern und gerichtliche Kooperation zwischen Mitgliedstaaten ermöglichen. Vom GROTIUS-Programm unterstützte Tätigkeiten werden u.a. Ausbildung, Austausch und Arbeitserfahrung, die Organisation von Treffen, Studien und Forschung sowie die Verbreitung von Informationen sein. Für die angesetzte Laufzeit wird GROTIUS über einen Haushalt von 8,8 Mio. ECU verfügen. Die zur Teilnahme an vom GROTIUS-Programm geförderten Tätigkeiten berechtigten Justizpersonen sind u.a. Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte sowie akademisches und wissenschaftliches Personal, Ministerialbeamte, Kriminalermittlungsbeamte, Gerichtsbeamte, Gerichtsvollzieher, Gerichtsdolmetscher und andere im Justizbereich tätige Personen. Tätigkeiten müssen nachweislich von europäischem Interesse sein und mehr als einen Mitgliedstaat betreffen, um gefördert zu werden.

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