Save-II - Projekte effizienter Energienutzung
Die Europäische Kommission, GD XVII, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Rahmen des Programms SAVE II über die Förderung effizienter Energienutzung in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht, das vom Rat am 16. Dezember 1996 verabschiedet wurde. Die Kommission fordert zur Unterbreitung von Vorschlägen zu folgenden Themen auf: - sektorenorientierte Pilotaktionen, die auf die Beschleunigung von Investitionen in effiziente Energienutzung bzw. auf die Verbesserung von Energienutzungsgewohnheiten abzielen; - Maßnahmen zur Förderung des Erfahrungsaustauschs zwecks besserer Koordinierung von Aktivitäten auf internationaler, Gemeinschafts-, einzelstaatlicher, regionaler und kommunaler Ebene stattfinden, durch angemessene Methoden der Informationsverbreitung; - spezifische Aktionen zugunsten der Schaffung von Energieverwaltung auf regionaler und städtischer Ebene; - Überwachung und Bewertung der verschiedenen SAVE Aktionen. Rechtspersönlichkeiten, Regional-und Kommunalbehörden, Organisationen, Privatpersonen, öffentliche und private Unternehmen sowie bestehende gemeinschaftsweite Netzwerke oder vorläufige Gruppierungen von Organisationen bzw. Unternehmen, die zur Durchführung der Projekte gegründet wurden, werden zur Unterbreitung von Vorschlägen in den folgenden Bereichen aufgefordert: - 3.1 Rationelle Energienutzung in Gebäuden; - 3.2 Rationelle Energienutzung im Verkehrsbereich; - 3.3 Rationelle Energienutzung in der Industrie; - 3.4 Bedarfsverwaltung sowie integrierte Ressourcenplanung (einschl. Haushaltsgeräten); - 3.5 Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der effizienten Energienutzung; - 3.6 Förderung von Wärme-Kraft-Kopplung; - 3.7 Einrichtung regionaler und lokaler Energieämter; - 3.8 Informationsmaßnahmen; - 3.9 Überwachung und Bewertung von SAVE Maßnahmen. Die Schwerpunkte dieser Maßnahmen sind in der SAVE Broschüre beschrieben. Die Gemeinschaft trägt zu diesen Projekten (Maßnahmen 3.1 bis 3.8) bis zu 50% der Gesamtprojektkosten bei. Im allgemeinen müssen an den Projekten für die Maßnahmen 3.1 bis 3.6 mindestens zwei externe Partner aus verschiedenen Mitgliedstaaten oder dem EWR beteiligt sein. Hinsichtlich Aktion 3.7 müssen an den Projekten mindestens zwei regionale oder kommunale Behörden aus verschiedenen Mitgliedstaaten oder dem EWR beteiligt sein. Hinsichtlich Maßnahme 3.9 werden von der Kommission Sektorenkoordinatoren mit begrenzten und Teilzeitarbeitsverträgen bestellt.