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Emissionsreduzierung bei leichten Nutzfahrzeugen

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Emissionsreduzierung bei leichten Nutzfahrzeugen verabschiedet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehören zu dem am 18. Juni 1996 beschlossenen "Auto Oil"-Paket der Kommission; sie basieren auf einer rationalen Kostenwi...

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Emissionsreduzierung bei leichten Nutzfahrzeugen verabschiedet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehören zu dem am 18. Juni 1996 beschlossenen "Auto Oil"-Paket der Kommission; sie basieren auf einer rationalen Kostenwirksamkeitsanalyse der Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen im Straßenverkehr und zur Erreichung strengster Luftqualitätstandards. Der Vorschlag bezieht sich auf mehrere Fahrzeugkategorien, nämlich: Nutzfahrzeuge auf Pkw-Basis, Lieferwagen bis zu 3,5 t, Pkw über 2,5 t oder mit mehr als sechs Sitzplätzen sowie Allterrain-Fahrzeuge. Diese Fahrzeuggruppen wurden im Rahmen des "Auto Oil"-Programms als eine der Hauptquellen innerstädtischer Umweltbelastung identifiziert. Die Kommission schlägt vor, die Anforderungen der am 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Richtlinie 96/69/EG zu verschärfen, deren Hauptziel es ist, die gesetzlichen Grenzen für die Schadstoffemission (Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Partikulärmasse bei Dieselfahrzeugen) für alle neuen Fahrzeugtypen um etwa 40 % zu reduzieren. Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen würden mit Wirkung von 1. Januar 2000 für neue Typen der Leichtfahrzeugklasse und ab 1. Januar 2001 für alle anderen Fahrzeuge gelten. Die Kommission schlägt darüber hinaus vor, andere zusätzliche Maßnahmen, die ursprünglich lediglich für Personenkraftwagen gedacht waren, auf leichte Nutzfahrzeuge auszudehnen, um dadurch Produktions- und Haltbarkeitskontrollverfahren zu vereinheitlichen (z. B. Onboard-Diagnostik-Verfahren - OBD). Schließlich wird eine weitere Reduzierung der Schadstoffemissionen bis zum Jahr 2005 angestrebt, die einer Halbierung der Schadstoffemissionen gegenüber dem Jahr 2000 entsprechen würde. Diese langzeitliche Zielsetzung stellt eine Aufforderung an die Automobil- und Zubehörindustrie dar, ihre Forschungs- und Entwicklungsbemühungen auf dem Gebiet der Umweltschutztechnik weiter fortzusetzen. Außerdem soll sie der Gemeinschaft als Harmonisierungsgrundlage im Hinblick auf die Gewährung von Steuervorteilen in denjenigen Mitgliedstaaten dienen, die dieses Mittel zur Förderung des Angebots umweltfreundlicherer Fahrzeuge einsetzen wollen.

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