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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Luftverschmutzung

Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung verabschiedet, mit der das laufende Programm zum Schutz des Waldes der Gemeinschaft gegen Luftverschmutzung um weitere fünf Jahre verlängert wird. Das Gemeinschaftsprogramm zum Schutz des Waldes gegen Luftverschmutzung hatte ...

Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung verabschiedet, mit der das laufende Programm zum Schutz des Waldes der Gemeinschaft gegen Luftverschmutzung um weitere fünf Jahre verlängert wird. Das Gemeinschaftsprogramm zum Schutz des Waldes gegen Luftverschmutzung hatte 1986 mit der Verordnung (EWG) Nr. 3528/86 seinen Anfang genommen. Im Rahmen des Programms wurde ein Netz ständiger Beobachtungsstellen errichtet, mit deren Hilfe eine intensive und dauernde Überwachung bewaldeter Ökosysteme durchgeführt werden kann. Die auf diese Weise gesammelten Daten werden von den Mitgliedstaaten an die Kommission weitergeleitet und für die Ausarbeitung einer regelmäßigen Erhebung der Waldschäden verwendet. Die Ergebnisse des systematischen Netzes zeigen offensichtliche Trends hinsichtlich der räumlichen und zeitlichen Verteilung der Waldschäden in der gesamten Europäischen Union. Die obengenannte Verordnung des Rates gewährleistet die Weiterführung der Beobachtungsaktivitäten über einen längeren Zeitraum hinweg, was als notwendig erachtet wird, um die kausalen Zusammenhänge zwischen den Veränderungen der bewaldeten Ökosysteme und den sie beeinflussenden Faktoren besser verstehen zu lernen. Die für die fünfjährige Verlängerung des Programms vorgesehenen Mittel belaufen sich auf 40 Millionen ECU.

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