Förderung von NRO im Bereich Umweltschutz
Die Europäische Kommission, GD XI, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Förderung europäischer nichtstaatlicher Organisationen veröffentlicht, deren Haupttätigkeit im Bereich des Umweltschutzes ist. Der Aufruf fällt in den Rahmen des Fünften Umweltaktionsprogramms (Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung). Die Kommission wird zur Finanzierung derartiger Organisationen beitragen mit dem Ziel, Unterstützung für die der Durchführung der Maßnahmen eigenen Kosten bereitzustellen, die im Jahresprogramm dieser europäischen nichtstaatlichen Organisationen vorgesehen sind, deren Haupttätigkeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes liegt. Es werden nur Vorschläge von Vereinigungen berücksichtigt, die eine unabhängige und gemeinnützige assoziative Bewegung auf einer europäischen Ebene darstellen, die einen unabhängigen rechtlichen Status haben und deren finanzielle Ressourcen nicht ausschließlich aus Subventionen seitens europäischer Einrichtungen bestehen. Förderungswürdige Organisationen werden auf der Grundlage der Bedeutung der Multiplikatorwirkung der Tätigkeiten der nichtstaatlichen Organisation auf einer europäischen Ebene, der Repräsentativität der Organisation und der geographischen Reichweite ihrer Tätigkeiten auf einer europäischen Ebene ausgewählt. Die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft darf 60 % der gesamten förderungswürdigen Kosten der Tätigkeiten der Organisation nicht übersteigen. Die Organisationen müssen sich verpflichten, die für ihr ordnungsgemäßes Funktionieren erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel zu beschaffen.