Kommission genehmigt Beihilfen für KMU in Ost-Deutschland
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Beihilferegelung zugunsten in Schwierigkeiten befindlicher kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Ost-Deutschland zu genehmigen. Vorgesehen sind Beihilfen in Form der Ausweitung von Darlehen und Bürgschaften, der Darlehensübernahme und ausnahmsweise der Gewährung neuer Darlehen oder von Zuschüssen. Es können Beträge bis 3 Mio. DEM je Empfänger bereitgestellt werden. Die Beihilfen werden im Rahmen des Vertragsmanagements der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und der Beteiligungs- und Management Gesellschaft Berlin (BMGB) bereitgestellt. Bis Ende des Jahres 2000 sollen jährlich 150 bis 200 Unternehmen von dieser Regelung profitieren.
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Deutschland