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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Kommission genehmigt Beihilfen für KMU in Ost-Deutschland

Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Beihilferegelung zugunsten in Schwierigkeiten befindlicher kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Ost-Deutschland zu genehmigen. Vorgesehen sind Beihilfen in Form der Ausweitung von Darlehen und Bürgschaften, der Darlehensüb...

Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Beihilferegelung zugunsten in Schwierigkeiten befindlicher kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Ost-Deutschland zu genehmigen. Vorgesehen sind Beihilfen in Form der Ausweitung von Darlehen und Bürgschaften, der Darlehensübernahme und ausnahmsweise der Gewährung neuer Darlehen oder von Zuschüssen. Es können Beträge bis 3 Mio. DEM je Empfänger bereitgestellt werden. Die Beihilfen werden im Rahmen des Vertragsmanagements der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und der Beteiligungs- und Management Gesellschaft Berlin (BMGB) bereitgestellt. Bis Ende des Jahres 2000 sollen jährlich 150 bis 200 Unternehmen von dieser Regelung profitieren.

Länder

Deutschland

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