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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Vorläufige Ergebnisse des ISPO-Aufrufs

Das Büro für die Informationsgesellschaft (BIG/ISPO) der Europäischen Kommission, eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen GD III und GD XIII, hat die vorläufigen Ergebnisse seines im August 1996 veröffentlichen Aufrufs zur Unterbreitung von Vorschlägen (Abl. Nr S 149 vom 3.8.1996,...

Das Büro für die Informationsgesellschaft (BIG/ISPO) der Europäischen Kommission, eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen GD III und GD XIII, hat die vorläufigen Ergebnisse seines im August 1996 veröffentlichen Aufrufs zur Unterbreitung von Vorschlägen (Abl. Nr S 149 vom 3.8.1996 S. 36) veröffentlicht. Der Aufruf zielte auf Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung der Informationsgesellschaft, die den Menschen in der EU nähergebracht werden soll, vor allem denen, die in besonderem Maße ermutigt und unterstützt werden sollen. Der Einsendeschluß für diesen Aufruf war der 23. September 1996. Es gingen insgesamt 117 Vorschläge ein, 16 davon wurden ausgewählt. Diese werden Finanzmittel der Kommission in Höhe von 4,3 Millionen ECU erhalten. Die Verbreitung der eingereichten Vorschläge je nach Bereich (die Anzahl der ausgewählten Vorschläge steht in Klammern) war wie folgt: - Entwurf neuer Kommunikationsmethoden und für die Öffentlichkeit gedachten pädagogischen Werkzeugen: 33 (5); - Analyse von Erfahrungen und Möglichkeiten der Informationsgesellschaft, vor allem für Frauen: 11 (3); - Analyse und Förderung von Informationssystemen und -dienstleistungen für minderbegünstigte soziale Gruppen: 10 (1); - Entwicklung von Demonstrationsaktionen, insbesondere in kleinen Gemeinden: 27 (3); - Analyse und Förderung von elektronischen Systemen zur Unterstützung von einzelnen Verbrauchern: 3 (0); - Analyse und Förderung von Methoden zur Bewertung der Richtigkeit von über Internet erhältlichen Informationen: 7 (2); - Organisation von Veranstaltungen zur Bewußtseinsförderung und zur Veranschaulichung von Beispielen bester Verfahrenspraxis: 24 (2); Zwei der eingegangenen Vorschäge paßten nicht eindeutig in einen der aufgeführten Bereiche. Keiner davon wurde ausgewählt.

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