Kommission fordert Stellungnahmen zum Entwurf einer Bekanntmachung über Zugangsverträge im Telekombereich
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung mit der Aufforderung zum Kommentar ihres Entwurfs einer Bekanntmachung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf die Zugangsverträge im Telekombereich veröffentlicht. Die Bekanntmachung bildet Teil eines Aktionsplans zur Informationsgesellschaft der Kommission und verdeutlicht die Rolle der Wettbewerbsregeln bei der Lösung von Zugangsproblemen. Die Bekanntmachung stellt keine neuen Prinzipien für das Wettbewerbsrecht auf, sondern demonstriert, wie die bestehenden Prinzipien auf neue Probleme im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Telekom-Sektors angewandt werden. Die Zugangsverträge sind erforderlich, damit die Marktteilnehmer von der Liberalisierung des Telekommunikationssektors uneingeschränkt profitieren können. Die Bekanntmachung der Kommission verfolgt drei Ziele: - Erstes Ziel ist die Aufstellung von aus dem EU-Wettbewerbsrecht abgeleiteten Zugangsprinzipien, um eine größere Marktsicherheit und stabilere Bedingungen für Investitionen und gewerbliche Initiativen in den Telekom- und Multimedia-Sektoren zu schaffen; - zweites Ziel ist die Definition und Erklärung der Beziehung zwischen Wettbewerbsrecht und sektorspezifischer Gesetzgebung unter Anwendung von Artikel 100A (dies gilt insbesondere für die Beziehung zwischen der Anwendung der Wettbewerbsregeln und den Richtlinien für offene Netze, die im Rahmen des Offenen Netzzugangs (ONP) der EG erlassen wurden); - drittens soll erklärt werden, wie die Wettbewerbsregeln in den konvergierenden Sektoren, die an der Bereitstellung von neuen Multimedia-Diensten beteiligt sind, insbesondere bei Zugangsfragen und Gateways, einheitlich angewandt werden. Die Bekanntmachung befaßt sich mit der Beziehung zwischen der Anwendung der Wettbewerbsregeln und der sektorspezifischen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für die Richtlinien für offene Netze, die im Rahmen des Offenen Netzzugangs (ONP) der EG erlassen wurden, und die nationalen Bestimmungen. Der zweite Teil liefert eine allgemeine Definition der relevanten Märkte im Kontext der Zugangsverträge. Im dritten Teil werden einige Prinzipien hinsichtlich der Anwendung von Artikel 85 und 86 auf Zugangsverträge entwickelt. Die Bekanntmachung wird ausschließlich als öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht. Die endgültige Fassung kann nur verabschiedet werden, wenn die ONP-Richtlinie für die Zusammenschaltung abschließend vom Parlament und Rat bestätigt worden ist. Dies gewährt die vollständige Übereinstimmung zwischen dem ONP-Rahmen für Zusammenschaltung und der Anwendung des im Entwurf zur Bekanntmachung aufgestellten Wettbewerbsrechts. Kommentare zum Entwurf sollten bis zu 11. Mai 1997 bei der Kommission eingereicht werden.