Kommission schlägt weitere Maßnahmen zur Kennzeichnung genetisch modifizierter Organismen vor
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Abänderung der Richtlinie 90/220/EWG verabschiedet, die die willkürliche Freisetzung in der Umwelt von genetisch modifizierten Organismen regelt. Der Vorschlag soll die Einbeziehung des technischen Fortschritts auf diesem Gebiet gewährleisten. Die Änderung fordert für alle, die genetisch modifizierte Organismen auf den Markt bringen, die Auflage einer zusätzlichen, spezifischen Kennzeichnung von Produkten, die erkennen lassen, daß das Produkt genetisch modifizierte Organismen enthält oder enthalten kann. Außerdem sollen die Benachrichtigungsunterlagen für die Kommission über das Marketing solcher Produkte Molekulardaten enthalten, die in einem vorgegebenen Format in einem noch einzurichtenden Verzeichnis zu hinterlegen sind. Die neuen Anforderungen für die Kennzeichnung werden vorbehaltlich der vollständigen Überarbeitung der Richtlinie als Übergangsmaßnahme eingeführt. Hinsichtlich der Überarbeitung plant die Kommission in kürze die Veröffentlichung ihrer Vorschläge. Die Kommission wird hier den regelnden Ausschuß befragen, ehe die neuen Vorschläge formal verabschiedet werden. Die neuen Anforderungen für die Kennzeichnung gelten nur für diejenigen, die in Zukunft Genehmigung für Produkte beantragen. Sie gelten nicht für bereits genehmigte Produkte, sowie die 11 Produkte, deren Genehmigung bereits beantragt wurde. Hier will die Kommission die Hersteller zur freiwilligen Kennzeichnung der Produkte auffordern. Die für Umweltfragen zuständige Kommissarin, Ritt Bjerregaard, die diese Vorschläge unterbreitete, sagte hierzu, daß die Kommission so schnell wie möglich auf Besorgnisse der Öffentlichkeit hinsichtlich der Kennzeichnung solcher Produkte reagiere. Sie betonte, daß die gegenwärtigen Vorschläge nur einen ersten Schritt darstellen und Vorschläge für die umfassende Neugestaltung der Richtlinie 90/220/EWG in den kommenden Monaten folgen würden.