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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Technische Unterstützung im Bereich chemische Substanzen

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (Institut für Umwelt) hat einen Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen in Bezug auf die Bereitstellung technischer Unterstützung des Europäischen Büros für Chemische Stoffe (ECB) veröffentlicht. Alle Instit...

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (Institut für Umwelt) hat einen Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen in Bezug auf die Bereitstellung technischer Unterstützung des Europäischen Büros für Chemische Stoffe (ECB) veröffentlicht. Alle Institute, Organisationen oder Unternehmen, die in die Liste potentieller Auftragnehmer aufgenommen werden wollen, sind aufgerufen, eine Bewerbung einzureichen. Die ausschreibende Stelle erstellt eine Liste mit Bewerbern, die die Kriterien erfüllen. Bei jedem Vertragsabschluß sendet die ausschreibende Stelle die Spezifikationen an alle Bewerber auf der Liste, die auf der Grundlage spezieller Kriterien für den betreffenden Auftrag ausgewählt werden. Die Liste wird in Unterlisten geteilt, von denen jede einem der folgenden Bereiche entspricht: - Klassifikation und Etikettierung von Gefahrenstoffen (Richtlinie 67/548/EWG wie durch 96/56/EWG geändert, Anhang I, II, III, IV und VI); - Bekanntmachung und Risikountersuchung neuer Substanzen (Richtlinie 67/548/EWG wie durch 93/32/EWG geändert, Artikel 17 und 18); - Dateneingabe und Risikountersuchung bestehender Substanzen (Verordnung EWG/793/93); - Testmethoden für Gefahrenstoffe (Richtlinie 67/548/EWG wie durch 93/32/EWG geändert, Anhang V); - chemische Bestimmung von Gefahrenstoffen in den Europäischen Verzeichnissen für Gefahrenstoffe (EINECS, ELINCS); - Import und Export von gefährlichen Chemikalien (Verordnung EWG/2455/92); - Genehmigung zum Inverkehrbringen von bioziden Produkten (Richtlinie über Biozide in Vorbereitung). Bewerber, die sich auf diese Interessenbekundung melden wollen, müssen Nachweise erbringen über ihre Erfahrung in der Vorbereitung von Unterlagen für Treffen mit Vertretern aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich der mit der Zusammenstellung dieser Unterlagen verbundenen Aufgaben. Weiterhin beinhalten die Arbeiten die Vorbereitung und/oder Überarbeitung von Listen von Chemikalien bezüglich der Richtlinien sowie die Verwendung relevanter bestehender Datenbanken für Chemikalien, die den Richtlinien unterliegen, Übersetzungen von Chemikalienbezeichnungen, CAS usw. Zusätzlich ist Erfahrung in folgenden Bereichen gefordert: - Bereich I: umfassende Erfahrung im Bereich Klassifikation (z. B. Risiko- und Sicherheitsangaben); - Bereich II: umfassende Erfahrung im Bereich Bekanntmachung neuer Substanzen, unter Einhaltung kurzer Fristen; - Bereich III: umfassende Erfahrung in der Verwendung der IUCLID Datenbank; - Bereich IV: umfassende Erfahrung im Bereich Erstellung und Überarbeitung von Testmethoden, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der OWZE; - Bereich V: fundierte Kenntnisse der EINECS-Vorschriften, Vertrautheit mit der Online-Benutzung externer Datenbanken für Chemie (CAS usw.); - Bereich VI: Erfahrung im Bereich Export/Import-Bekanntmachung; - Bereich VII: Erfahrung mit Datenbanken über biologisch aktive Bestandteile. Die Bewerber werden auf der Grundlage ihrer technischen Leistungsfähigkeit und Erfahrung in den oben genannten Bereichen ausgewählt. Die Bewerber müssen angeben, an welchen Gruppen von Dienstleistungen sie interessiert sind.

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