Stand des Patentsystems in der EU
Die GD XIII der Europäischen Kommisssion hat vor kurzem eine Studie über den Stand des Patentsystems in der Europäischen Union veröffentlicht. Die Studie wurde von einem externen Berater im Namen der Europäischen Kommission durchgeführt und gehört zur EIMS (Europäisches Innovationsüberwachungssystem)-Berichtreihe in Zusammenhang mit dem Grünbuch der Kommission zur Innovation. Der Studie zufolge existiert ein Potential zur Zersplitterung des Binnenmarktes mit unterschiedlichen, in jedem einzelnen Mitgliedstaat erforderlichen Patenten, da kein einheitliches europäisches Patent vorliegt. Die Kosten der Sicherstellung des Patentschutzes in jedem einzelnen Mitgliedstaat verhindern, daß die Unternehmen ihr innovatives Potential nutzen, während das Fehlen gesetzlicher Mechanismen und einer gerichtlichen Infrastruktur auf europäischer Ebene bedeutet, daß die Auslegungen und Anwendungen der Patentgesetzgebung unterschiedlich sind. Die Studie vergleicht dies mit der Situation in den USA oder Japan - zwei der EU vergleichbare Märkte - die beide über einen einheitlichen Patentmechanismus und eine gesetzliche Infrastruktur verfügen, die den Schutz innerhalb des gesamten Gebiets ermöglichen . Die in Europa vorherrschende Struktur besteht aus dem Europäischen Patentübereinkommen (EPC), das Nicht-EU-Mitgliedstaaten umfaßt, sowie der Vereinbarung in Zusammenhang mit Patenten in der Gemeinschaft, die noch nicht in Kraft getreten ist. Diese beiden Instrumente stellen einen komplexen Gesetzesrahmen für den Patentschutz dar und unterliegen verschiedenen gesetzlichen Zuständigkeiten. Die Studie fordert die Annahme eines "rein wirtschaftlichen Patentsystems", das mit den Systemen der beiden Hauptkonkurrenten Japan und USA vergleichbar wäre. Dieses System sollte außerdem eine adäquate und nicht-diskriminierende Behandlung der Nicht-EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. Im Rahmen dieses Systems würden die Kosten für den Patentschutz in Europa auf ein mit den USA oder Japan vergleichbares Niveau reduziert (obwohl die Übersetzungskosten bei der Festsetzung der Gebühren berücksichtigt werden müssen). Die Studie stellt weiterhin fest, daß KMU in den USA von einer 50%igen Reduzierung der Patentierungskosten profitieren, während in Europa im Rahmen des EPC eine solche Ermäßigung nicht vorhanden ist.