Verwaltung von Pilotprojekten im Bereich Festlegung von Bezugswerten
Die Europäische Kommission, GD III, hat eine Ausschreibung (III/97/37) für die Erbringung technischer Unterstützung für die Verwaltung der Pilotprojekte für die Entwicklung der Festlegung von Bezugswerten in Europa veröffentlicht. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung über die Festlegung von Bezugswerten bezüglich der Konkurrenzfähigkeit der europäischen Industrie vorgeschlagen, die Festlegung von Bezugswerten als Politikinstrument für die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der europäischen Industrie zu entwickeln. Der Industrierat hat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen über die Festlegung von Bezugswerten vom 14.11.1996 zur Weiterführung dieser Massnahme ermutigt. Die Kommission hat die zu befolgenden Schritte in ihrer Mitteilung über die Festlegung von Richtwerten mit dem Titel "Einführung eines verfügbaren Instruments für die Wirtschaftsbetreiber und öffentlichen Behörden" dargelegt, die am 16.4.1997 angenommen wurde. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten an der Definition von Pilotprojekten in bis zu vier Bereichen. Die vier Bereiche umfassen: - Logistik und Verkehr, - Humanressourcen und Fähigkeiten, - der Betrieb von Kapitalmärkten, einschliesslich Finanzierung von Innovationen, - die Einführung von Informationstechnologien und neuen Organisationsformen. Die Kommission benötigt technische Unterstützung für die Verwaltung dieser Pilotprojekte.