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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Themen in Verbindung mit der Einrichtung einer europäischen Telekom-Aufsichtsbehörde

Die Europäische Kommission, ISPO, hat eine Studie über Themen in Verbindung mit der Einrichtung einer europäischen Aufsichtsbehörde für Telekommunikation veröffentlicht, die von unabhängigen Konsultanten im Auftrag der Kommission durchgeführt wurde. Die Studie stützt sich auf...

Die Europäische Kommission, ISPO, hat eine Studie über Themen in Verbindung mit der Einrichtung einer europäischen Aufsichtsbehörde für Telekommunikation veröffentlicht, die von unabhängigen Konsultanten im Auftrag der Kommission durchgeführt wurde. Die Studie stützt sich auf die Ergebnisse einer Umfrage unter einer Reihe von Aufsichtsbehörden und Marktakteuren im Telekomsektor. Sie dient als Beitrag zu den fortlaufenden Überlegungen der Kommission hinsichtlich des entsprechenden Verordnungsrahmens für einen wettbewerbsfähigen Telekommunikationsmarkt in Europa. Der Studie nach ergeben sich folgende Befunde: - Es gibt ein gewisses Maß an Fürsprache unter Benutzern und Marktakteuren für eine stärkere ordnungspolitische Regelung auf europäischer Ebene in einer Reihe von Schlüsselgebieten, inbesondere hinsichtlich der alltäglichen Verwaltung paneuropäischer Netzwerke und Dienstleistungen; - Es kam zum Ausdruck, daß eine Behörde in denjenigen Bereichen für überflüssig gehalten wird, in denen sich die bestehenden Mechanismen bewährt haben, wie z. B. im Hinblick auf Wettbewerbspolitik oder Normung; - Mit zunehmender Fürsprache für eine Aufsichtbehörde ist zu rechnen, wenn sich nach 1998 echte Probleme für Firmen ergeben, die versuchen, in der gesamten EU tätig zu werden; - Nach dem derzeit gültigen Abkommen ist es gesetzlich möglich, eine Aufsichtsbehörde einzurichten, vorausgesetzt, daß die Rolle eines derartigen Gremiums klar definiert wird und keine politische Entscheidungsfunktion, Umsetzungsrolle oder etwa eine bindende Schlichtungsrolle beinhaltet. - Kurz- bis mittelfristig gesehen ist es wahrscheinlich, daß der Verordnungsrahmen sich auch in Zukunft auf mehreren Ebenen (d.h. einzelstaatlich - EU - CEPT) weiterentwickelt, statt sich vermittels einer einzigen Behörde auf EU-Ebene zu entwickeln.