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IRDAC-Gutachten über strategische Gesichtspunkte des Informations- und Kommunikationsgeschäfts

IRDAC, der Beratungsausschuß für Industrieforschung und Entwicklung der Europäischen Kommission, hat ein Gutachten über "Strategische Gesichtspunkte des Informations- und Kommunikationsgeschäfts" veröffentlicht. Dieses Gutachten enthält eine Anzahl von Empfehlungen für die gem...

IRDAC, der Beratungsausschuß für Industrieforschung und Entwicklung der Europäischen Kommission, hat ein Gutachten über "Strategische Gesichtspunkte des Informations- und Kommunikationsgeschäfts" veröffentlicht. Dieses Gutachten enthält eine Anzahl von Empfehlungen für die gemeinschaftliche Politik auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere für das Fünfte Rahmenprogramm. Dieses Gutachten betrachtet die wachsende Konvergenz von technologieorientierten Geschäftsbereichen wie Telekommunikation, Computer, Unterhaltungselektronik und Medien, insbesondere digitalisierungsorientierte Bereiche. Das Gutachten stellt fest, daß für den zukünftigen Erfolg europäischer Unternehmen auf diesem Gebiet nahtlose Lösungen unumgänglich sind. Die Konvergenz des geschäftlichen Sektors wird jedoch langsamer ablaufen als die technologische Konvergenz, und IRDAC fordert die Kommission dazu auf, günstigere Marktverhältnisse für die Entwicklung dieser neuen Geschäfte zu schaffen. Das Vorhandensein offener Architekturen und marktorientierte, globale Standards werden unerläßliche Elemente für die Entwicklung neuer Unternehmen dieser Art sein. In diesem Kontext fordert das Gutachten die Europäische Kommission zur Förderung offener System auf, sowie zur Beschleunigung des Standardisierungsprozesses, damit eine schnellere Reaktion auf die Erfordernisse der Industrie und der Benutzer gewährleistet werden kann. Auch die Erforschung von sozialwirtschaftlichen Trends zum besseren Verständnis der Belange des Benutzers ist notwendig. Jeder Erfolg auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien muß auf Kooperation beruhen, und zwar nicht nur unter den Unternehmen, die auf diesem Gebiet tätig sind, sondern auch von Anfang an mit den Benutzern. Hinsichtlich der Informations- und Kommunikationstechnologien im Fünften Rahmenprogramm fordert IRDAC die Integration der gesamten Forschungsaktivität auf diesem Gebiet in einem einzigen Programm. Unter Berücksichtigung der beschränkten verfügbaren Finanzierungsmittel sollte sich das Programm auf strategische Forschung konzentrieren. Das Gutachten schließt mit Empfehlungen zu einer Anzahl von Themen und Technologiebereichen, die eine Unterstützung durch die Gemeinschaft erfordern: - Thematische Gebiete: . Elektronischer Handel und On-line-Geschäfte; . Freizeit und Unterhaltung (einschl. Multimedia); . Verkehrs- und Umweltsysteme und Mobilität; .Konstruktion und Fertigung von Produkten; . Geschäftsprozesse und Logistik; . Virtuelle Verarbeitung und Logistik; . Virtuelle Unternehmen; . Vorsorge für die Gesundheit der Bürger; . Erziehung und Berufsbildun; . Öffentliche Verwaltung und Regierung; - Technologie-Bereiche: . Horizontale Infrastruktur-Technologien: . Hilfsmittel für die Auslegung von Systemen und Dienstleistungen und deren Integration; . Benutzerschnittstellen und Mensch-Maschinen-Wechselwirkungen; . Software-Technologien und Software-Einbettung; . Fortgeschrittene Rechnerfunktionen, Hochgeschwindigkeitsnetze, mobile und Satellitensysteme; . Intelligente Prozeßsteuerung und Automatisierung; . Bausteine, Subsysteme und Mikrosysteme; . Hilfsmittel für sichere, zuverlässige und reaktionsfreudige, komplexe Systeme; . Gesamtsystemintegration in Produkte und Dienstleistungen für fortschrittliche Anwendungen. Das Gutachten betont auch die Bedeutung der Berufsbildung europäischer Bürger, damit sie das Fachwissen und die Fähigkeiten besitzen, um sich an ein im ständigen Wandel befindliches technologisches Umfeld anpassen zu können. Sozialwirtschaftliche Forschung zum Verständnis der Nutzwirkung von bzw. der Anforderungen an neue Technologie-Anwendungen in der Informationsgesellschaft müssen ebenfalls zu gemeinschaftlichen Forschungszielen werden. Davon abgesehen, sollten die Forschungsanstrengungen eng mit anderen Aspekten wie z.B. Standardisierung, Rechtsbestimmungen und Regelwerken in Beziehung gesetzt werden.