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Kommission verabschiedet Grünbuch über europäische Patente

Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch über das europäische Patentsystem verabschiedet, dessen Ziel es ist, zu bestimmen, ob das europäische Patentsystem verbessert und modernisiert werden sollte. Das Grünbuch ist dafür ausgelegt, eine Grundlage zur Konsultation mit alle...

Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch über das europäische Patentsystem verabschiedet, dessen Ziel es ist, zu bestimmen, ob das europäische Patentsystem verbessert und modernisiert werden sollte. Das Grünbuch ist dafür ausgelegt, eine Grundlage zur Konsultation mit allen interessierten Parteien zu bieten, um zu bestimmen, ob die Bedürfnisse der Benutzer zur Zeit erfüllt werden und ob auf Gemeinschaftsebene neue Maßnahmen getroffen werden sollten. Vor allem fragt es, ob das Gemeinschaftspatentabkommen, das auf das Jahr 1975 zurückgeht, durch eine umfassende Gemeinschaftsgesetzgebung ersetzt werden sollte, die gewährleisten würde, daß Unternehmen und Erfinder auf der Grundlage einer einzigen Patentanmeldung sich den Patentschutz im gesamten Binnenmarkt sichern könnten. Das Grünbuch über europäische Patente kommt im Anschluß an die Debatte über Innovation, die von dem im Dezember 1995 veröffentlichten Grünbuch über Innovation eingeleitet wurde. Während dieser Debatte wurde es klar, daß dem Patentsystem beim Schutz der Innovation und bei der Verbreitung technischer Informationen eine bedeutende Aufgabe zukommt. In diesem Zusammenhang sollte das Grünbuch über Patente, nach Frau Edith Cresson, dem für Forschung zuständigen Kommissionsmitglied, fragen: "Wie können wir den Innovationsschutz in der EU verbessern, um die Inititative zu fördern und eines der größten Handicaps Europas zu überwinden, nämlich seine Schwierigkeit, die eigenen wissenschaftlichen und technologischen Pionierleistungen in neue Waren und Dienstleistungen umzusetzen?" Das in Europa existierende Patentsystem ist komplex, hier stehen nationale Patente neben dem embryonischen europäischen Patent, das jedoch effektiv als ein nationales Patent wirkt, wenn es erteilt worden ist. Folglich ist der Schutz von Erfindungen im gesamten Binnenmarkt eine kostspielige und komplizierte Angelegenheit, die einzelne Anträge in verschiedenen Sprachen unter verschiedenen Zuständigkeiten erforderlich macht. Da kein europäisches Gericht für Entscheidungen in Patentfragen zuständig ist, kann es vorkommen, daß sich Patentinhaber in einigen Fällen über ihre gesetzlichen Rechte nicht sicher sind. Neben der Frage, ob und in welchem Ausmaß interessierte Parteien bereit wären, ein gemeinschaftliches, durch Vorschrift festgelegtes Patentsystem zu nutzen, behandelt das Grünbuch auch eine Anzahl anderer Fragen mit Bezug auf Patente in Europa, u.a. die mögliche Notwendigkeit der Harmonisierung der Patentgesetze von Mitgliedstaaten und die Auswirkungen der Informationsgesellschaft und des elektronischen Geschäftswesens auf Software-verwandte Erfindungen. Fragen wie Erfindungen von Arbeitnehmern, die Verwendung von Patentvertretern und die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden im Grünbuch ebenfalls erfaßt. Abschließend behandelt das Grünbuch die Frage des Kosten- und Gebührensystems für Patente. Insbesondere fragt es, wie dieses Systems angepaßt werden kann, so daß es den geleisteten Diensten entspricht und nicht etwa ein Hindernis für den Schutz von Erfindungen bildet. Der Konsultationsprozeß soll Ende November 1997 abgeschlossen werden, wenn der luxemburgische Vorsitz des Rats eine Anhörung mit interessierten Parteien organisieren wird. Daraufhin wird die Kommission in der Lage sein, ihre Gesetzgebungsagenda zu bestimmen.

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