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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Technische und wirtschaftliche Forschung für die Kohle- und Stahlindustrie

Die Europäische Kommission hat eine Bekanntmachung über die Beantragung und Gewährung von Beihilfen für die technische und wirtschaftliche Forschung über die Erzeugung und die Steigerung des Verbrauchs von Kohle und Stahl sowie die Betriebssicherheit in den betreffenden Indust...

Die Europäische Kommission hat eine Bekanntmachung über die Beantragung und Gewährung von Beihilfen für die technische und wirtschaftliche Forschung über die Erzeugung und die Steigerung des Verbrauchs von Kohle und Stahl sowie die Betriebssicherheit in den betreffenden Industriebetrieben veröffentlicht. Beihilfe wird von der Kommission gemäß Artikel 55 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gewährt. Das Verfahren für die Einreichung von Beihilfeanträgen ist in einer 1982 veröffentlichten Bekanntmachung (ABl. Nr. C 159 vom 24.6.1982) geregelt. Mit Blick auf das Auslaufen des Vertrags im Jahr 2002 und die schrittweise Einbeziehung eines Teils dieser Forschungsbereiche in das FTE-Rahmenprogramm und im Interesse einer genaueren Festlegung des rechtlichen Rahmens für multilaterale Forschungsprojekte hat die Europäische Kommission jetzt aber einen neuen Mustervertrag für die EGKS-Forschung angenommen. Die Europäische Kommission weist daher alle Interessenten darauf hin, daß das mit der Bekanntmachung von 1982 veröffentlichte Antragsformular nicht mehr gültig ist. Das neue Formular und der neue Mustervertrag sowie Informationen über die Kriterien und Verfahren für die Förderung von Forschungsvorhaben im Rahmen der EGKS-Forschungsprogramme können bei der Europäischen Kommission angefordert werden.