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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Richtlinien für Berichte über den Zustand der Umwelt

Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat eine Ausschreibung bezüglich der Richtlinien für Berichte über den Zustand der Umwelt hinsichtlich einer Harmonisierung der Verfahren zur Erstellung von Berichten in den Mitgliedstaaten der EUA und den am PHARE-Programm teilnehmenden Län...

Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat eine Ausschreibung bezüglich der Richtlinien für Berichte über den Zustand der Umwelt hinsichtlich einer Harmonisierung der Verfahren zur Erstellung von Berichten in den Mitgliedstaaten der EUA und den am PHARE-Programm teilnehmenden Ländern veröffentlicht. Eine Harmonisierung der Verfahren zur Erstellung von Berichten über den Zustand der Umwelt (SoE) in den EUA-Mitgliedstaaten (EU plus Norwegen und Island) und in den am PHARE-Programm beteiligten Ländern wird die Berichterstattung auf europäischer Ebene erleichtern und zu einer besseren Vergleichbarkeit der nationalen SoE-Berichte beitragen. Die Politik der EUA zur Realisierung der erforderlichen Harmonisierung der Berichterstattung über den Zustand der Umwelt besteht nicht darin, strenge Richtlinien zu erlassen, sondern mit den Mitgliedstaaten zur Entwicklung eines gemeinsamen Rahmenwerks zusammenzuarbeiten. Ein wichtiges Instrument in diesem Prozeß ist eine von der EUA ins Leben gerufene Gruppe nationaler Experten für die SoE-Berichterstattung. Diese Gruppe hilft der Agentur bei der Identifizierung von gemeinsamen Anforderungen und der Entwicklung von Produkten. Übersichten über gegenwärtige Praktiken und Zusammenkünfte zur Besprechung der betreffenden Fragen sind häufig genutzte Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Rahmenwerk und gemeinsamen "Richtlinien". Ziel des Auftrags ist die Erbringung von Unterstützung für das Verfahren zur Harmonisierung der SoE-Berichterstattung im Zeitraum Ende 1997 bis Ende 1998. Es muß eine Anzahl von konkreten Tätigkeiten ausgeführt werden: - 1. Unterstützung bei der Veranstaltung eines Seminars, für das die EUA gegenwärtig Vorbereitungsmaterial entwickelt, und das Anfang 1998 abgehalten werden soll. Dieses Seminar befaßt sich mit dem Erfahrungsaustausch und der Erstellung von Gemeinsamkeiten bei der Einrichtung der Organisation und der Verfahren zur Erstellung eines Berichts über den Zustand der Umwelt (das politische Umfeld, Einbeziehung von Anteilseignern, Gestaltung von Umfang und Inhalt); - 2. Niederschreiben der Schlußfolgerungen/Empfehlungen des Seminars; - 3. Entwicklung einer "Checkliste für SoE-Berichterstatter", basierend auf verfügbarem Material; - 4. Zusammentragung und Veröffentlichung von Übersichten über gegenwärtige SoE-Praktiken in Europa. Folgende Themenbereiche werden berücksichtigt: . a) In SoE-Berichten verwendete Indikatoren/behandelte Themen; . b) Verfahren zur Erstellung von SoE-Berichten; . c) Rechtlicher und institutioneller Rahmen der SoE-Tätigkeiten; . d) Abgrenzung und Bewertung der Sektoren im Bereich SoE; . e) in der nationalen SoE-Berichterstattung verwendete Modelle; . f) Auswirkungen und Wirksamkeit der SoE-Berichte; - 5. Organisation von zwei Tagungen der Expertengruppe für Richtlinien und Berichterstattung im Jahr 1998; - 6. Berichterstattung über die Workshops in Form von "Richtlinien" -Dokumenten. Die Dauer des Auftrags beträgt 12 Monate ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung.

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